Pauschale ÖPNV
Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG (Förderrichtlinie ÖPNV)
Zielsetzung dieser Richtlinie ist die Sicherstellung eines qualitativ und quantitativ attraktiven ÖPNV-Angebotes in der Stadt Rheine, das die Verkehrsunternehmen unter rein wirtschaftlichen Aspekten nicht bieten bzw. nicht halten können. Die Förderung wird daher als Ausgleich der Kosten, die den Verkehrsunternehmen durch die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen des ÖPNV-Angebotes auf dem Stadtgebiet Rheine entstehen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen abgedeckt sind, gewährt. Die Rahmenvorgaben für das ÖPNV-Angebot ergeben sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt, soweit dessen Inhalt den ÖPNV in der Stadt Rheine betrifft.
Der Bauausschuss der Stadt Rheine in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH entscheidet für ein Förderjahr bis zum 30.1. des jeweiligen Förderjahres nach freiem Ermessen, welcher Förderbetrag für den jeweiligen Fördertatbestand nach Ziffer 3 der Richtlinie zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils auf die Fördertatbestände entfallenden Beträge werden auf dieser Seite (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.
Vorschläge zu den Fördermaßnahmen gem. Ziff. 3.1 und 3.2 für ein Förderjahr sind spätestens bis zum 31.09. des Vorjahres bei der Stadt Rheine einzureichen. (Mögliche Fördermaßnahmen sind in den Anlagen zur Föderrichtlinie ÖPNV exemplarisch genannt). Weitere Details können Sie aus der Satzung bzw. Richtlinie entnehmen, die im Downloadbereich unten zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Antragsformulare zur Beantragung der Förderungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Downloads:
Richtlinie Pauschale ÖPNV gem § 11 Abs. 2 ÖPNV NRW
Anlage 1: Mögliche Fördermaßnahmen nach Ziffer 3.1 (Maßnahmen im ÖPNV)
Anlage 2: Mögliche Fördermaßnahmen nach Ziffer 3.2 (Maßnahmen im ÖPNV
Verwendung der ÖPNV-Pauschale
Antragsformular Förderrichtlinie ÖPNV
Zielsetzung dieser Richtlinie ist die Sicherstellung eines qualitativ und quantitativ attraktiven ÖPNV-Angebotes in der Stadt Rheine, das die Verkehrsunternehmen unter rein wirtschaftlichen Aspekten nicht bieten bzw. nicht halten können. Die Förderung wird daher als Ausgleich der Kosten, die den Verkehrsunternehmen durch die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen des ÖPNV-Angebotes auf dem Stadtgebiet Rheine entstehen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen abgedeckt sind, gewährt. Die Rahmenvorgaben für das ÖPNV-Angebot ergeben sich aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt, soweit dessen Inhalt den ÖPNV in der Stadt Rheine betrifft.
Der Bauausschuss der Stadt Rheine in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH entscheidet für ein Förderjahr bis zum 30.1. des jeweiligen Förderjahres nach freiem Ermessen, welcher Förderbetrag für den jeweiligen Fördertatbestand nach Ziffer 3 der Richtlinie zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils auf die Fördertatbestände entfallenden Beträge werden auf dieser Seite (siehe Downloadbereich) veröffentlicht.
Vorschläge zu den Fördermaßnahmen gem. Ziff. 3.1 und 3.2 für ein Förderjahr sind spätestens bis zum 31.09. des Vorjahres bei der Stadt Rheine einzureichen. (Mögliche Fördermaßnahmen sind in den Anlagen zur Föderrichtlinie ÖPNV exemplarisch genannt). Weitere Details können Sie aus der Satzung bzw. Richtlinie entnehmen, die im Downloadbereich unten zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Antragsformulare zur Beantragung der Förderungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
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