Fundbüro
Fundsachen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Barbara Lange | 05971 939 - 333 | ![]() |
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Frau Hildegard Miltrup | 05971 939 - 341 | ![]() |
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Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese im Interesse des Verlierers des Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro (Bürgerbüro) mitteilen bzw. die Fundsache dort abgeben oder übersenden.
Wenn Sie auf den Link Veröffentlichungsliste klicken können Sie die zur Zeit im Fundbüro der Stadt Rheine aktuellen Fundsachen einsehen.


Bei Verlust von Fundsachen können Sie zu den angegebenen Öffnungszeiten mit uns Kontakt aufnehmen. Sollten Sie außerhalb Rheines etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Fundbüros der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen. Haben Sie etwas in einem Bus der Rheiner Verkehrsbetriebe vergessen oder verloren, rufen Sie bitte beim „Bustreff“, Tel. (0 59 71) 92750 an. Und sollte Ihnen etwas in den Zügen der Deutschen Bahn AG abhanden gekommen sein, kann Ihnen der Fundservice der Deutschen Bahn unter der Telefonnummer (0 18 05) 99 05 99 sicherlich weiter helfen.
Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Ausländervertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Über unseren Link Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit nach ihrem verlorenen Gegenstand zu suchen


Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei der Polizeistation abzugeben. Gefundene Tiere werden dem Tierheim zur Versorgung anvertraut. Bitte nehmen Sie mit dem Tierheim Rote Erde unter der Telefonnummer (05973) 849 Kontakt auf. Abgegeben werden können die Fundtiere jeweils von montags bis sonntags 08.00 bis 12.00 Uhr, montags zudem von 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags bis freitags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Handelt es sich um ein Fahrrad haben Sie die Möglichkeit eine Fundmeldung auszufüllen und uns diese per Mail zu schicken. Sie finden die Fundmeldung in unserem Formular unten.
Rechtsgrundlage
Aufbewahrungsfristen:
Die Frist zur Aufbewahrung von Fundsachen beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Sollte der Eigentümer in dieser Zeit die Sache nicht abholen, so kann der Finder/die Finderin das Eigentumsrecht geltend machen. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Den aktuellen Versteigerungstermin finden Sie in der örtlichen Presse!
Die Frist zur Aufbewahrung von Fundsachen beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Sollte der Eigentümer in dieser Zeit die Sache nicht abholen, so kann der Finder/die Finderin das Eigentumsrecht geltend machen. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Den aktuellen Versteigerungstermin finden Sie in der örtlichen Presse!
Formulare | |
Fahrrad-Fundanzeige |
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