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Frau N. Barenkamp

Das Team Reintegration und Verselbständigung umfasst zwei Aufgabenbereiche
"Hilfen für junge Volljährige" und "Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA)".

HILFEN FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE GEM. §41 SGB VIII

Beratung und Hilfen für junge Menschen zwischen 17 und 21 Jahren mit Wohnsitz im Stadtgebiet Rheine. In der Beratung und in den Hilfen wird die Lebensperspektive geklärt, die Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten werden gefördert. Der Weg in das selbständige Leben wird vorbereitet und begleitet.

HILFEN FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE (UMA)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Obhut des Jugendamtes genommen, solange kein sorgeberechtigter Elternteil das Sorgerecht ausüben kann. Der Hilfebedarf wird erfasst und ggf. geeignete Hilfen zur Erziehung/Hilfen für junge Volljährige gewährt, wenn die Notwendigkeit besteht.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine

Tel: 05971 939 517
Fax: 05971 939 8 517
E-Mail: n.barenkamp@rheine.de

Zimmer: 217


Öffnungszeiten:

Termine nach Absprache