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Tagesbaustelle

Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, die in der Regel nur bei Tageslicht eingerichtet, betrieben und wieder geräumt werden und nur über eine begrenzte Stundenzahl bestehen, werden auch Tagesbaustellen genannt.

Die Absicherung erfolgt daher mit geringerem Absperr- und Beschilderungsaufwand als bei Dauerbaustellen (Arbeitsstellen von längerer Dauer).

Es handelt sich auch dann um eine Tagesbaustelle, wenn die Baumaßnahme mehrere Tage andauert, die Arbeitsstelle aber jeden Abend geräumt wird. Die Absicherung der Arbeitsstelle erfolgt je nach Größe und Lage mit Leitkegeln und gegebenenfalls Vorwarneinrichtungen.

Baustellen

Sofern es sich um Straßenbaustellen handelt, ist Ihr Ansprechpartner Siegfried Nackat, Technische Betriebe

Rechtsvorschriften

Hierzu werden Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO getroffen, die 14 Tage vor der Maßnahme beantragt werden müssen.

Adresse
Frau Birgit Rauß
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 670
Fax: 05971 939 8 670
Zimmer: 44
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr 

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr 

Do 08:30 – 12:00 Uhr 

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Herr Siegfried Nackat
Technische Betriebe Rheine
Am Bauhof 2-16
48431 Rheine
Telefon: 05971 9548 787
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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