Dienstleistungen von A - Z

Geburtsanmeldung

Sie sind stolze Eltern eines neugeborenen Kindes? Herzlichen Glückwunsch!

Beim Standesamt Rheine müssen Sie Ihren Nachwuchs, der im Stadtgebiet von Rheine das Licht der Welt erblickt hat, anmelden. Die Anmeldung soll innerhalb einer Woche nach der Geburt durch Vater, Mutter oder einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.


Die Anmeldung von Geburten ist ausschließlich nur mit vorheriger Terminabsprache möglich!
Senden Sie uns dafür bitte mit Angabe Ihrer Telefon-Nr. eine E-Mail an
Standesamt@Rheine.de oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. 
 

Die Geburtsurkunden werden Ihnen nach der Anmeldung Ihres Kindes per Post zugeschickt.
Der Versand erfolgt in der Regel am nächsten Werktag.


Was muss ich mitbringen?

Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt Rheine benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Broschüre nach Geburt".
Bei Fragen zu den benötigten Unterlagen senden Sie uns gerne eine Email an Standesamt@Rheine.de 

Informationen zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung finden Sie im Merkblatt "Elterninformation"

 - Kosten

Einmalig erhalten sie kostenlos:

  • Geburtsurkunde für die Beantragung von Mutterschaftshilfe
  • Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld
  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld

Auf Wunsch stellen wir zusätzlich aus:

  • Geburtsurkunde für 12 Euro
  • Jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art für 6 Euro

Rechtsvorschriften

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz und Personenstandsverordnung

Adresse
Team Standesamt
Herr F. Iwan
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 346
Fax: 05971 939 8346
Zimmer: 22
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

.


Frau A. Ehls
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 344
Fax: 05971 939 8344
Zimmer: 30
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau I. Ovel
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 396
Fax: 05971 939 8396
Zimmer: 31
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau V. Nöring
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 606
Fax: 05971 939 8606
Zimmer: 22
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau A. Beine
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 345
Fax: 05971 939 8345
Zimmer: 32
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau M. Grottendieck
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 445
Fax: 05971 939 8445
Zimmer: 32
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau R. Janiszewski
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 320
Fax: 05971 939 8 320
Zimmer: 34
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau N. Opperman
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 585
Fax: 05971 939 8 585
Zimmer: 34
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau S. Wiebe
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 586
Fax: 05971 939 8586
Zimmer: 35
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Merkblätter & Richtlinien
Broschüre nach Geburt, 232 KB
Elterninformation, 58 KB

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Stichwörter
Mutterschaftshilfe,Elterngeld,Kindergeld,Anmeldung Geburt,Geburtsanmeldung


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