Dienstleistungen von A - Z

Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Sollte sich in Ihrer Familie ein Sterbefall ereignen, wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Diese Unternehmen erledigen in der Regel alle erforderlichen Formalitäten.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen Sie

  • Sterbefallanzeige
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Personenstandsurkunden

(Welche Urkunden benötigt werden, erklärt Ihnen der Bestatter oder das Team des Standesamtes).

Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

Abgabe- und Abholzeiten für Bestatter

Ab dem 05.10.2021 gelten für Bestattungsunternehmen grundsätzlich folgende Abgabe- bzw. Abholzeiten:

Montag - Freitag
8:30 – 10:00 Uhr 

 - Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalls ist kostenfrei.

Das Standesamt stellt gebührenfreie Urkunden für die Beerdigung, Krankenkasse und für die Rentenversicherung aus.

Sollten Sie weitere Sterbeurkunden benötigen, beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 12 Euro, für jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art 6 Euro.

Adresse
Team Standesamt
Frau S. Wiebe
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 586
Fax: 05971 939 8586
Zimmer: 35
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau N. Opperman
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 585
Fax: 05971 939 8 585
Zimmer: 34
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau R. Janiszewski
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 320
Fax: 05971 939 8 320
Zimmer: 34
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau V. Nöring
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 606
Fax: 05971 939 8606
Zimmer: 22
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau I. Ovel
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 396
Fax: 05971 939 8396
Zimmer: 31
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau A. Beine
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 345
Fax: 05971 939 8345
Zimmer: 32
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau A. Ehls
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 344
Fax: 05971 939 8344
Zimmer: 30
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Herr F. Iwan
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 346
Fax: 05971 939 8346
Zimmer: 22
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Frau M. Grottendieck
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 445
Fax: 05971 939 8445
Zimmer: 32
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Merkblätter & Richtlinien
DSGVO Personenstandswesen, 126 KB

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