Dienstleistungen von A - Z

Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung). Der Antrag ist bei der Stadt Rheine zu stellen, wenn das Gewerbe in deren Stadtgebiet ausgeübt werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  •  Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt/Bürgerservice)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (örtliche Ordnungsbehörde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnsitz zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes
  • Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten• Grundrisszeichnung mit Nutzflächenberechnung für die gewerblich genutzten Räumlichkeiten

 - Kosten

1.000 Euro

Adresse
Frau V. Grotke
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 325
Fax: 05971 939 8325
Zimmer: 46
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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