Tipps von Konrad

Mehr Platz fürs Rad

Rheine - 1,50 Meter Abstand - diese goldene Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr, nämlich beim Überholen von Fahrradfahrern, darauf wiesen jetzt Verantwortliche der Stadt sowie Vertreter des ADFC in einer gemeinsamen Aktion hin.

Das rote Banner sowie die Aufkleber an den städtischen Fahrzeugen verdeutlichen, was die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 in der Praxis bedeutet: Wer Radfahrer in der Stadt überholen will, muss ab sofort mindestens 1,50 Meter Abstand halten, für Räder mit z.B. einem Kinderanhänger sind sogar zwei Meter Abstand Pflicht. Wenn man dann noch eine Fahrradbreite von 80 Zentimetern hinzurechnet und einen Sicherheitsabstand, den der Radfahrer nach rechts zu parkenden Autos einhält - Stichwort öffnende Autotüren - ist es in Rheine auf vielen Straßen kaum mehr möglich, Radfahrer verkehrsgerecht zu überholen.

Milena Schauer, verantwortliche Dezernentin in Rheine verweist auf die Hintergründe der neuen Regelung. „Mit der Novelle der StVO will das Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den Radverkehr erreichen und das Radfahren sicherer machen. Wir haben in den vergangenen Monaten feststellen können, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf das Fahrrad umgesattelt sind. Die Rekordbeteiligung beim STADTRADELN ist ein gutes Beispiel dafür. Aber nur mit genügend Platz können sich die Menschen auf dem Rad sicher und mit ausreichend Abstand bewegen.“ Sie plädiert daher auch aus eigenen Erfahrungen an die Autofahrer, die Sicherheitsabstände einzuhalten, gegebenenfalls mit dem Überholen zu warten und sich hinter dem Rad einzuordnen.

Dankeschön-Aktion für treue Job-Ticket Kunden in den Sommerferien

Tolle Nachricht für Inhaber von Job-Tickets. In den Sommerferien sind Abo-Tickets, die bisher nur für bestimmte Tarifzonen galten, nun verbundweit gültig.

Wer also sonst mit seinem Job-Ticket nur im Münsterland unterwegs sein durfte, kann nun an allen Ferienwochenenden ohne Einschränkungen durch ganz NRW fahren. Hier können alle Abokunden ihr Ticket samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen – und das mit der gesamten Familie, denn auch hier gilt die oben beschriebene Mitnahme-Regelung. Dies wurde in einer gemeinsamen Aktion von allen Verkehrsverbünden und -unternehmen in NRW beschlossen.

Alle Job-Ticket Inhaber erhalten demnächst aktuelle Infos zur Aktion vom ihrem Verkehrsverbund.

KONRAD wünscht schöne Ferien

Die Corona-Krise als Chance nutzen !

Oft ist es der Bruch mit den Routinen des Alltags, dem Gewohnten und Vertrauten, welcher bei uns Menschen unsere Sinne wieder freilegt und uns an andere Möglichkeiten, Optionen und Veränderungen denken lässt. Besitzen wir nicht eine recht genaue Vorstellung, das Vertrauen und das Wissen darum, dass vieles ganz anders sein könnte – auch im Besseren? Könnte es sein, dass das Corona-Virus unser Leben in eine Richtung gelenkt hat, in die es sich sowieso verändern wollte? Wollten wir nicht schon länger unser Leben etwas entschleunigen, etwas mehr für unsere Gesundheit tun, mehr Achtsamkeit üben?

Radfahren ist: Mobilität, Gesundheitsprogramm, Kostensparen, Klimaschutz und Spaß in einem!

Nicht nur, dass das Fahrrad in der jetzigen Lage das sinnvollste Verkehrsmittel für die verbleibenden unvermeidlichen Wege ist – sei es zum Einkaufen oder zur Arbeit. Es ist in diesen Tagen auch oftmals die beste Alternative zum ÖPNV und in vielen Fällen dem Auto vorzuziehen.

Zugleich bietet das Radfahren die Möglichkeit, sich weiterhin an der frischen Luft zu bewegen und Ausflüge zu unternehmen. Das fördert nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch, der mit der Einschränkung des öffentlichen Lebens einhergehenden Langeweile ein wenig entgegenzuwirken, ohne dass es dabei zu engem zwischenmenschlichen Kontakt kommt.

Die Vorteile des Radfahrens

1.       Radfahren bedeutet Bewegung an frischer Luft!

Machen Sie das Radfahren zur Arbeit zu einer guten Angewohnheit. Es ist erwiesen, dass die Bewegung an frischer Luft Ihre Abwehrkräfte verbessert und das Sie so gesünder und vitaler leben.

2.       Radfahren spart Geld.

Sie werden eine beträchtliche Menge an Geld sparen. Wer das Auto zu Hause lässt, spart erheblich bei den Benzin- und Wartungskosten. Längere Standzeiten des Autos verlängern die Wartungsintervalle von Öl- und Reifenwechseln etc. Möglicherweise stellen Sie sogar fest, dass Sie auf den Zweitwagen verzichten können.

3.       Radfahren verursacht weniger Schadstoffbelastung.

Fahrräder sind umweltfreundliche und nachhaltige Verkehrsmittel. Sie stoßen keine Abgase aus, verursachen keinen Lärm und sind klimafreundlich. Radfahren trägt erheblich dazu bei, Alltagsverkehr und Staus zu reduzieren, denn die Hälfte aller Wege, die wir mit dem Auto zurücklegen sind kürzer als 5 km und damit ideale Fahrradstrecken.

4.       Radfahren macht Spaß

Rote Ampeln, der morgendliche Stau, der nervige Drängler hinter Ihnen und die Suche nach Parkplätzen – das alles tauschen Sie ein gegen eine entschleunigte, ruhige und erholsame Fahrradtour. Die Energie und die Stimmung die das Radfahren vermittelt, hilft auch bei der Arbeit gelassener und produktiver zu sein.

5.       Radfahren heißt mehr Kontakt zur Natur

Möglicherweise hilft uns das Corona-Virus dabei, unseren Blick wieder zu schärfen für die wirklich wichtigen und existentiellen Dinge des Lebens – unsere Gesundheit, unsere Mitmenschen und eine intakte Natur! Entdecken Sie Fahrradwege abseits der Hauptstraßen, durch Parks und unsere schöne Münsterländer Parklandschaft. Erleben Sie wieder den Wechsel der Jahreszeiten. Sehen Sie, wie sich das Leben jetzt im Frühling entwickelt, hören Sie wieder dem Gezwitscher der Vögel zu, riechen Sie den Duft der Landschaft, spüren Sie den Wind und die Sonne.

Vor allem aber…

… bleiben Sie gesund!

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Der Schutzstreifen für den RadverkehR

Schutzstreifen für Radfahrer werden immer häufiger auch in der Stadt Rheine eingerichtet. Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und durch eine Leitlinie am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnet. Die Leitlinie besteht dabei aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Schutzstreifen sind in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet.


 

Schutzstreifen sind wichtige und sinnvolle Verkehrseinrichtungen, die den Radverkehr fördern und das Radfahren sicherer machen!

Verkehrsverhalten


Parken auf Schutzstreifen ist verboten und wird aktuell mit einem Verwarngeld in Höhe von 20-35 Euro geahndet.
Wichtig: Wer mit seinem Fahrzeug länger als drei Minuten hält, oder aus dem Fahrzeug aussteigt, der parkt!

Überholen - Weil der Schutzstreifen zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar. Der beim Überholen einzuhaltende ausreichende Seitenabstand hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Autofahrer sollten jedoch grundsätzlich beim Überholen einen Abstand von mind. 1,5m einhalten. Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren kann als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet werden. Der Schutzstreifen darf vom Autofahrer lediglich bei Bedarf kurzfristig überfahren werden.

Hier können Sie den Infoflyer "Schutzstreifen" herunterladen.

Infoflyer: Der Schutzstreifen für Radfahrer, 1328 KB

Fahren Sie bitte vorsichtig mit gegenseitiger Rücksicht und mit Respekt.

Adresse
Herr Michael Wolters
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 330
Fax: 05971 939 8 330
E-Mail: michael.wolters@rheine.de
Zimmer: 513
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr