Wasserrahmenrichtlinie

Die Renaturierung von heimischen Bächen und Flüssen wurde mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu einer Pflichtaufgabe für alle Kommunen. Mit dem Randelbach wird nun das erste Projekt in Rheine umgesetzt. 

Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurde das deutsche Wasserrecht weiterentwickelt, wonach die natürlichen Gewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand, die erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörper ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand innerhalb von 15 Jahren erreichen sollen. Die Gemeinden sind pflichtig für alle Gewässer II. Ordnung (Einzugsgebiet größer 10 qkm) eine Planung vorzunehmen. Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Flussgebieten wurden auf Kreisebene Umsetzungsfahrpläne mit entsprechenden Maßnahmen entwickelt und mit den Gemeinden abgestimmt. Diese Maßnahmen müssen in Etappen umgesetzt werden, die letzten Maßnahmen bis zum Jahr 2027. Im Umsetzungsfahrplan 2012 sind für Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet von Rheine 66 Maßnahmen beschrieben.

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Technische Betriebe Rheine
Am Bauhof 2 - 16
48431 Rheine
Telefon: 05971 9548 716
Fax: 05971 9548 508
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