Planungsphase

Die städtebauliche Entwicklung beider Flächen wurde in einem Planungsprozess angestoßen, in dessen Verlauf im Rahmen des „Moderationsverfahrens zur Aktivierung von Bahnflächen NRW“ ein Dialog initiiert wurde, der sämtliche für die Umnutzung der Bahnareale relevanten Akteure zusammenführte.

Ein Planungsauftrag über Nutzungskonzepte und Nutzungsszenarien sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den IV. Quadranten und Rheine „R“ brachten fundierte Grundlagen für den weitergehenden Planungsprozess und die Entwicklung hin zu qualifizierten Gewerbegebieten.

Als Voraussetzung für ein Bebauungsplanverfahren über die Flächen von
Rheine „R“ wurde zunächst jedoch eine Änderung des Regionalplans, in dem das Areal ursprünglich als Agrarbereich ausgewiesen war, erforderlich.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Rheine war Rheine „R“ noch als Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge/Bahnanlage dargestellt. Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 307 mit dem Kennwort „Gewerbepark Rheine R“ wurde deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet mit dem Ziel, die genannte Darstellung in gewerbliche Baufläche für den nördlichen Teilbereich des Rangierbahnhofes umzuwandeln. Im südlichen Bereich der Änderung wurde eine Grünfläche dargestellt, in die eine Versorgungsanlage/Abwasser eingebettet ist. Im Gegenzug wurden zwei an anderer Stelle in Rheine liegende, bisher als gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellte Areale in „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Grünfläche“ umgewandelt, um die bestehende gesamtstädtische Bilanz an zukünftigen Gewerbeflächen aufrecht zu halten.

Nach dem Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Rheine vom 18. Mai 2010 zu der Flächennutzungsplanänderung und dessen Genehmigung seitens der Bezirksregierung am 1. Oktober 2010, hat der Rat der Stadt Rheine am 14. Dezember 2010 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Eine erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplans hat die Stadt Rheine im Frühjahr 2017 vorgenommen. Dabei wurde unter anderem die Darstellung der Bodenkontamination der Gewerbeflächen anhand der Ergebnisse der Bodensanierung (siehe Abschnitt „Umsetzung“) aktualisiert.

 

Die Flächen des IV. Quadranten wurden im Flächennutzungsplan ebenfalls ursprünglich als Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge/Bahnanlage dargestellt. Auch hier wurde parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 308 mit dem Kennwort „Bahnhof West/Lindenstraße“ eine Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 den Feststellungsbeschluss zu der Flächennutzungsplanänderung und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Für die Entwicklung des IV. Quadranten zum hochwertigen Dienstleistungsstandort „Innovationsquartier Bahnhof Rheine“ mit zentrumsergänzenden Nutzungen ist die Verlängerung des vorhandenen Bahnhofstunnels bis zur Lindenstraße zum "Bahnhofsausgang West" eine wichtige Voraussetzung, da dieser eine optimale Anbindung des Plangebietes an die Verkehrsstation und den Hauptgeschäftsbereich der Stadt darstellt. Daneben können wichtige Einrichtungen westlich der Bahn, wie die Agentur für Arbeit, die berufsbildenden Schulen oder das Mathias-Spital, von der verbesserten Anbindung an den Bahnhof und zur Innenstadt deutlich profitieren.

 

 

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