Radfahren in der Fußgängerzone
Die Mitarbeitenden der Technischen Betriebe Rheine (TBR) haben bereits damit begonnen, die neue Beschilderung zu installieren. Damit darf die gesamte Emsstraße vom Borneplatz bis zur Kreuzung Elter Straße/Lingener Straße lediglich noch in der Zeit von 20 Uhr abends bis um 9 Uhr am anderen Morgen mit dem Fahrrad befahren werden. Tagsüber (von 9 bis 20 Uhr) ist dies nicht mehr erlaubt. Die identische Regelung gilt auch für die Seitenstraßen Herrenschreiber-, Münster- und Butterstraße sowie den Katthagen und die Bültstiege.
Die Verbindung vom Borneplatz über die Marktstraße, den Marktplatz, An der Stadtkirche über die Dionyisusbrücke bis zur Stadthalle hingegen kann weiterhin ohne zeitliche Einschränkung - eine Ausnahme gilt für den Borneplatz und die Marktstraße während des Marktgeschehens -von Radfahrenden genutzt werden.
Elektro-Tretroller fallen unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge, dadurch ist das Fahren in der gesamten Fußgängerzone generell verboten. Ausdrücklich hiervon nicht betroffen sind elektrisch betriebene Krankenfahrstühle, für sie gilt die Straßenverkehrsordnung. In den Bereichen mit Fußgängerverkehr, hierzu zählt die gesamte Fußgängerzone, dürfen sie deshalb mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) fahren. Von dieser Positivregelung sind auch Elektromobile mit 4 Rädern erfasst.
Rüdiger Elbers von der Stadt Rheine (l.) und Björn Höving (Polizei Rheine) weisen gemeinsam auf die neuen Regelungen zum Radfahren in der Fußgängerzone hin.
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