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Kreis Steinfurt fördert Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine

Antragsstellung seit dem 15. April 2025 möglich

Der Kreis Steinfurt setzt auch im Jahr 2025 sein Engagement für den Klimaschutz fort und stellt im Rahmen des Klimafonds insgesamt 75.000 Euro Fördermittel bereit. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung gemeinnütziger Vereine bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen. Besonders Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich beeinträchtigte Personen sind von den steigenden Temperaturen betroffen. Daher richtet sich das Förderprogramm insbesondere an Kindertageseinrichtungen und Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes, wie beispielsweise:

  • Verschattung von Spiel- und Aufenthaltsbereichen durch Bäume oder Weidentipis
  • Begrünung von Dächern oder Fassaden
  • Installation von Kühlungselementen wie Wasserspielen oder anderen kreativen Lösungen

Förderkonditionen:

  • Förderquote: 100 % der Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Maßnahme
  • Antragszeitraum: 15. April bis 15. Juni 2025
  • Durchführungszeitraum: 21. Juni 2025 bis 31. März 2026

Alle Informationen zur Antragstellung, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind online unter www.energieland2050.de/klimafonds verfügbar.

Für Fragen steht das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt gerne zur Verfügung: E-Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de, Telefon: 02551/ 69-2102, Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 10:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr


Mit dieser Fördermaßnahme möchte der Kreis Steinfurt einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten und das Wohlbefinden der besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen verbessern.