Kündigung des Betreuungsverhältnisses
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass die Betreuung nicht mehr in Anspruch genommen wird. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, einen Kündigungsantrag zu stellen.
Ein Kündigungsantrag bezweckt den vorzeitigen Austritt aus der Betreuung vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde. Bitte beachten Sie hierbei die notwendigen Kündigungsgründe und -fristen. Sollte keiner der Kündigungsgründe vorliegen, ist ein vorzeitiger Austritt aus der Betreuung grundsätzlich nicht möglich.
Kündigungsantrag Betreuung, 27 KBSofern Sie bereits vor Beginn des Schuljahres feststellen, dass Sie Ihren beantragten Betreuungsplatz doch nicht benötigen, ist statt einer Kündigung eine Abmeldung möglich. Diese Abmeldung ist an keine besonderen Bedingungen gebunden. Eine Abmeldung ist jeweils bis zum 31.07. für das darauffolgende Schuljahr möglich. Wollen Sie Ihren Betreuungsplatz nach dem 31.07. aufgeben, ist dies nur mit einer Kündigung möglich.
Alle Anträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Schulleitung.
Abmeldeantrag vor Schuljahresbeginn, 19 KBKlosterstraße 14
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