Die schulische Nutzung des Tablets hat Vorrang. Eine private Nutzung ist geduldet, sofern und soweit die Nutzbarkeit des Leihgeräts für die schulischen Zwecke hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Es gibt einen zeitgesteuerten schulischen Modus, in dem nur schulische Apps nutzbar sind. Die Zeiten für den schulischen Modus wurden mit den Schulen individuell abgesprochen.
Das vorsätzliche Umgehen des zeitgesteuerten schulischen Modus stellt einen Verstoß gegen den Leihvertrag dar. Die Schule entscheidet in ihrem Ermessen über entsprechende Maßnahmen.