Bundestagswahl 2025
Wahlbenachrichtigungen
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
In der 3., 4. und 5. Kalenderwoche werden den rund 57.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Zudem können Deutsche, die im Ausland leben, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Rheine wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Rheine, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, der bis zum 2. Februar 2025 gestellt werden kann, erforderlich. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare stehen unter den folgenden Links bereit:
► Internetseite Stadt Rheine - Bundestagswahl
► Internetseite der Bundeswahlleiterin
Briefwahlunterlagen
Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Ein Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.
Auch online wird die Beantragung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen wieder möglich sein. Ein entsprechendes Formular kann ab dem 13. Januar 2025 bequem über den Link www.rheine.de/briefwahl oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller/die Antragstellerin auf die Eingabe seiner/ihrer Daten größtenteils verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.
Die Stadt Rheine weist darauf hin, dass sich das Briefwahlgeschäft im Vergleich zu anderen Wahlen aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Bundestagswahl von sechs auf etwas mehr als zwei Wochen verkürzt. Wer Gebrauch von der Briefwahl machen möchte, sollte die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Wichtig ist, dass die roten Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag wieder bei der Stadt Rheine ankommen, damit die Stimmen bei der Briefwahlauszählung mitgezählt werden können. Der Kreis Steinfurt hat die Stimmzettellieferung für den 4. Februar 2025 avisiert, sodass das Wahlamt der Stadt Rheine ab dem 5. Februar 2025 seine Türen öffnet.
Ab dann besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.
Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.
Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt befindet sich ab dem 5. Februar 2025 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt dann von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, am Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen – am 8. und 15. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren ist, kann bis zum Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.
Telefonisch ist das Wahlamt der Stadt Rheine bereits jetzt unter der Rufnummer 05971 939-565 und per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.