Oft gefragte Services

Vergnügungssteuer

Seit dem 01.01.2023 gelten in der Stadt Rheine zwei Satzungen im Bereich der Vergnügungssteuer.

Die Apparatesteuer sowie die Steuer auf Vergnügungen besonderer Art.

Alle Informationen dazu sowie die dafür notwendigen Satzungen und Formulare finden Sie daher auf der jeweiligen Seite!

Adresse
Frau A. Betcher
Grundbesitzabgaben rechts der Ems, Vergnügungssteuer
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 604
Fax: 05971 939 663
Zimmer: 322
Besuchszeiten

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Herr T. Schürbrock
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 303
Fax: 05971 939 663
Zimmer: 324
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Kommunale Aufwandssteuern, 70 KB

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