Oft gefragte Services
Abmeldung einer Wohnung
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden. Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist seit dem 01.11.2015 allerdings nur noch am Hauptwohnsitz möglich.
In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:00 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer (05971/939-348) Terminvereinbarung möglich.
Zurück zur Ergebnisliste