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Hilfen für Asylbewerber

Die Stadt Rheine nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.

Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter beraten und betreut.

UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen

Rechtsgrundlagen

AsylbLG, AG AsylbLG, FlüAG, BSHG


Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 267a
05971 939 8 388
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 267
05971 939 8 687
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).

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