Hilfen für Asylbewerber
Die Stadt Rheine nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.
Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter beraten und betreut.
UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen
Rechtsgrundlagen
AsylbLG, AG AsylbLG, FlüAG, BSHG
Besuchszeiten
Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).
Besuchszeiten
Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).
