Altes und neues Rathaus

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Freigestellte Bauvorhaben gemäß § 63 BauO NRW 2018

Die Freistellungsregelung gilt nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie der jeweils zugehörigen Nebengebäude und Nebenanlagen (Garagen, Carports etc.).

Die Errichtung und Änderung oben genannter baulicher Anlagen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben in einem Bereich der Stadt verwirklicht werden soll, für den:

  • ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan im Sinne des Baugesetzbuches § 30 (1) oder (2) besteht
  • sich das Vorhaben an die Festsetzungen des Bebauungsplanes hält
  • die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist
  • und die Stadt Rheine nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Soll vor Ablauf der Monatsfrist mit dem Bauvorhaben begonnen werden, ist dieses bei Einreichung der Bauvorlagen auf dem amtlichen Formular zu vermerken. Die Stadt Rheine wird dann vor Ablauf der Monatsfrist eine entsprechende (gebührenpflichtige) Mitteilung abgeben.

Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen.

Wird für das Bauvorhaben eine Ausnahme oder Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) oder eine Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) benötigt, so ist die Einreichung in der Genehmigungsfreistellung nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtliches Formular (Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018)
  • Lageplan
  • Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen
  • Berechnung Maß der baulichen Nutzung

 - Kosten

Grundsätzlich ist die Genehmigungsfreistellung gebührenfrei. Für die vorzeitige Bescheinigung der Stadt, dass kein Baugenehmigungsverfahren gefordert wird, ist eine Gebühr in Höhe von 50 € zu entrichten.

Rechtsvorschriften

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Bebauungsplan der Stadt Rheine
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Adresse
Herr Rudolf Schüring
Bezirksingenieur Bezirk I
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 435
Fax: 05971 939 8 435
Zimmer: 1.15
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Frau Nicole Stöver
Bezirksingenieurin Bezirk II
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 436
Fax: 05971 939 8 436
Zimmer: 1.15
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Herr Bernd König
Bezirksingenieur Bezirk III
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 432
Fax: 05971 939 8 432
Zimmer: 1.11
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Frau Melanie Hagemann-Mohr
Bezirksingenieurin Bezirk IV
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 481
Fax: 05971 939 8 481
Zimmer: 1.17
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Herr Christian Lau
Leitung Bauordnung und Denkmalschutz
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
Telefon: 05971 939 431
Fax: 05971 939 8 431
Zimmer: 1.09
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Merkblätter & Richtlinien
FB 5 - Bauordnung, 482 KB

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Stichwörter
Freistellung, vorzeitiger Baubeginn, Bebauungsplan, Freistellungsverfahren


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