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Wohngeld / Mietzuschuss und Lastenzuschuss

WER BEKOMMT WOHNGELD?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - es hilft Menschen mit geringem Einkommen, die Miete oder Belastung für selbst genutztes Wohneigentum zu tragen. Es wird unterschieden zwischen: 

  • Mietzuschuss: für Personen, die zur Miete wohnen (einschließlich Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen)
  • Lastenzuschuss: für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Zuhause selbst bewohnen

Wichtig: Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, in denen Ihre Wohnkosten berücksichtigt sind (z. B. Bürgergeld vom Jobcenter, Grundsicherung oder Berufsausbildungsbeihilfe - BAB), besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Bitte geben Sie solche Leistungen unbedingt im Antrag an. Im Zweifel wenden Sie sich gerne an uns. 


Wie viel Wohngeld bekomme ich - und ab waNN?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach: 

  • der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
  • dem monatlichen Gesamteinkommen,
  • sowie der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt - auch bei Anträgen auf Erhöhung. 


So beantragen Sie wohngeld

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen: 

Online

Formulare zum Download

Weitere Vordrucke finden Sie unten auf dieser Seite unter "Online-Dienste/Formulare"

Antragsformulare in Papierform liegen aus

  • im Alten Rathaus, 2. Obergeschoss
  • an der Information im Neuen Rathaus

Hinweis: Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen ein. Bei digitaler Einreichung können nur PDF-Dateien bearbeitet werden.


Bitte beachten Sie

Aufgrund eines hohen Antragaufkommens kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten Sie, von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir kümmern uns so schnell wir möglich um Ihren Antrag - vielen Dank für Ihre Geduld!


Sprechzeiten

Unsere Sprechzeit ist am Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie: 

  • Füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit
  • Planen Sie Wartezeiten ein
  • Bleiben Sie freundlich - wir sind gerne für Sie da!

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, wenden Sie sich gerne an die Formularhilfe der Caritas Rheine. 


Datenschutz

Informationen zur Erhebung Ihrer Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Stadt Rheine - Informationspflichten (Art. 13 & 14 DSGVO) - "FB 4 - Wohngeld"


Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz


Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 29
05971 939 8564
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 25
05971 939 8 449
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 28
05971 939 8563
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 28
05971 939 8562
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 26
05971 939 8945
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Zimmer 26
05971 939 8 448
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 28
05971 939 8 450
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 27
05971 939 8560
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 27
05971 939 8 946
Besuchszeiten

Nur nach vorheriger telefonischer Absprache!

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 24
05971 939 8451
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

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