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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Zu jedem Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht, in dem die Plandarstellungen im einzelnen erläutert werden. Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht können von jedermann eingesehen werden.
Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) Allgemeines Städtebaurecht, wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.
Flächennutzungsplan vom 14.09.2018, 2252 KBErläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan, 969 KB
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