Dienstleistungen von A - Z
Schwerbehindertenausweise
Die Anlaufstelle nimmt Ihre ausgefüllten Formulare und Anträge:
- auf Feststellung eines Grades der Behinderung,
- auf Feststellung von Merkzeichen,
- auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- die Beantragung der Wertmarke,
gerne entgegen und leitet diese an den Kreis Steinfurt weiter.
Bei inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeiterin, Ihren Sachbearbeiter oder an die Zentrale:
Amt für Soziales und Pflege
Tecklenburger Str.10
48565 Steinfurt
Tel. 02551-691605
Die telefonische Erreichbarkeit beim Kreis Steinfurt ist am
Montag, Mittwoch und Donnerstag gewährleistet.
Hier sehen Sie ein Video in Gebärdensprache. Darin wird beschrieben, wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen können.
Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises kann frühestens 3 Monate vor Ablauf seiner Gültigkeit beantragt werden.
Sie können einen Schwerbehindertenausweis über die Online-Dienstleistung "Antrag auf Schwerbehindertenausweis" beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite unter Online-Dienste und Formulare. Sie werden automatisch auf das Antrags-System der Bezirksregierung Münster weitergeleitet.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit das Formular "Antrag auf Schwerbehindertenausweis" herunterzuladen und auszudrucken.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
- Lichtbild bei Neuausstellung (wenn der Ausweis nicht mehr verlängert werden kann s.o.)
- Steuer-ID-Nummer
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