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Schwerbehindertenausweise

Die Anlaufstelle nimmt Ihre ausgefüllten Formulare und Anträge:

 

  • auf Feststellung eines Grades der Behinderung,
  • auf Feststellung von Merkzeichen,
  • auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises  
  • die Beantragung der Wertmarke,

gerne entgegen und leitet diese an den Kreis Steinfurt weiter.

Bei inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeiterin, Ihren Sachbearbeiter oder an die Zentrale:

Amt für Soziales und Pflege

Tecklenburger Str.10

48565 Steinfurt

Tel. 02551-691605

Die telefonische Erreichbarkeit beim Kreis Steinfurt ist am

Montag, Mittwoch und Donnerstag gewährleistet.

Hier sehen Sie ein Video in Gebärdensprache. Darin wird beschrieben, wie Sie einen  Schwerbehindertenausweis beantragen können.

Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises kann frühestens 3 Monate vor Ablauf seiner Gültigkeit beantragt werden.

Sie können einen Schwerbehindertenausweis über die Online-Dienstleistung "Antrag auf Schwerbehindertenausweis" beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite unter Online-Dienste und Formulare. Sie werden automatisch auf das Antrags-System der Bezirksregierung Münster weitergeleitet.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit das Formular "Antrag auf Schwerbehindertenausweis" herunterzuladen und auszudrucken.

Erforderliche Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
  • Lichtbild bei Neuausstellung (wenn der Ausweis nicht mehr verlängert werden kann s.o.)
  • Steuer-ID-Nummer

Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 203
05971 939 8 381
Besuchszeiten

Mo: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Di:   08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Mi:  08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Do:  08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Fr:   08:30–12:30 Uhr

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 203
05971 939 8 685
Besuchszeiten

Mo: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Mi: 08:30–12:30 Uhr

Do: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Fr:  08:30–12:30 Uhr

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 203
05971 939 8 686
Besuchszeiten

Di:   08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:30 Uhr

Mi: Nach Vereinbarung

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Antragsannahme Schwerbehinderung, Antragsannahme Befreiung Rundfunk ARD & ZDF
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