Unterhaltsvorschuss
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt?
Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt der Stadt Rheine beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird für minderjährige Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 01.01.2025 für ein Kind
- 227 Euro bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- 299 Euro bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- 394 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Voraussetzungen
Für die Beantragung von Unterhaltsvorschuss nach dem UVG sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Kind muss unter anderem:
- in Rheine seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben
- bei einem alleinerziehenden Elternteil leben
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten oder, wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge nicht mindestens in oben genannten Höhe erhalten
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinder zwischen dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Alg II / Bürgergeld ) beziehen oder
- durch die Zahlungen der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfsbedürftigkeit vermieden oder
- der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von 600 Euro Brutto monatlich erzielen.
Antragstellung
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind für jedes Kind einzeln zu beantragen. Die Anträge zum Online-Einreichen sowie alternativ die Anträge zum Download und Ausdrucken finden Sie auf dieser Seite unter Online-Dienste/Formulare. Das Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Sofern Sie sich für einen Antrag zum Download und Ausdrucken entscheiden, beachten Sie bitte, dass dieser nicht per E-Mail zugesendet werden kann, da die Originalunterschrift vorliegen muss. Sie können den Antrag gerne per Post an die nachfolgend genannte Anschrift senden.
Postanschrift
Stadt Rheine
Jugendamt/Unterhaltsvorschuss
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind – soweit vorhanden – dem Antrag in Kopie beizufügen:
- Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltstitel
- Scheidungsurteil
- Geburtsurkundes des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Nachweis über die letzten drei getätigten Unterhaltsbeiträge
- Bescheinigung, dass der andere Elternteil des Kindes zur Zahlung vom Unterhalt aufgefordert wurde (Inverzugsetzung)
- Unterhaltstitel
- Nachweis Halbwaisenrente
- Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC)
Ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
- vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters ( Alg II)
- aktuelle Verdienstbescheinigung des antragstellenden Elternteils
Ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung allgemeinbildende Schule beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs den Einkommensnachweis des Kindes inklusive Ausbildungsvertrag
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Buchstaben A-Mec
Besuchszeiten
Die Büros der Unterhaltsvorschusskasse im Nadorffhaus III sind für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Donnerstag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Med-Z
Besuchszeiten
Die Büros der Unterhaltsvorschusskasse im Nadorffhaus III sind für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Donnerstag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Funktion
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 17:00 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr (in geraden Kalenderwochen)
Online-Anträge:
- Unterhaltsvorschuss - Neuantrag, jährliche Überprüfung und Nachreichen von Informationen
- Einreichen von Unterlagen
Anträge zum Ausdrucken:
- Neuantrag auf Unterhaltsvorschuss (Druckversion)
- Antrag auf Unterhaltsvorschuss - Ergänzende Angaben ab dem 12. Lebensjahr (Druckversion)
- Jährliche Überprüfung beim Bezug von Unterhaltsvorschuss (Druckversion)
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz Stand 15.05.2025,
375 KB
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