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Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf zu einer von Ihnen gesuchten Person Auskünfte aus dem Melderegister erteilen über Vor- und Familienname, Anschrift, Doktorgrad sowie die Tatsache des Versterbens einer Person.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist der Zweck sowie das Aktenzeichen/Geschäftszeichen anzugeben. Ferner muss bei allen Anfragen zur gewerblichen Nutzung erklärt werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn, die betroffenen Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Sie können diese Auskunft wie folgt bei der Stadt Rheine anfordern

Schriftlich per Post an: Stadt Rheine, Bürgerbüro, 48427 Rheine
Bezahlung: Vorabüberweisung auf das Konto DE64 4035 0005 0000 0175 17

Persönlich im Bürgerbüro.
Bezahlung: Bar oder Kartenzahlung. Die Auskunft bekommen Sie gleich schriftlich zum Mitnehmen.

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Kosten

Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.

Rechtsgrundlagen

§44 Abs. 1 u 2 Bundesmeldegesetz (BMG)


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Nielandstraße 7
48432 Rheine
05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:

Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.

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