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Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte
Dann benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Firmen, die ihren Sitz in Rheine haben können diese Genehmigungen beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Rheine, Bereich Verkehrswesen beantragen. Das gilt auch für dort beginnende Transporte.
Sofern Sie VEMAGS-Anwender sind, bitte den Antrag über dieses Verfahren stellen.
Für Fahrzeuge und Züge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte bereits ohne Ladung die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten, ist nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine zusätzliche Erlaubnis notwendig. Das gilt auch für für Fahrzeuge, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig.
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
FahrzeugscheinAntrag
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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