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Straßenreinigungsgebühren
Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Frontlänge, die Straßenart und die Reinigungshäufigkeit. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei der Frontlänge um einen Berechnungsmaßstab handelt, der nur teilweise mit der tatsächlichen Reinigungslänge übereinstimmt.
Die Winterwartungsgebühr umfasst vier Gebührensätze differenziert nach Dringlichkeitsstufen (Prioritäten). Im Rahmen der Winterwartung ist es leider nicht möglich alle Verkehrsbereiche gleichzeitig und sofort zu betreuen.
weitere informationen
Weitere Informationen sowie die aktuellen Satzungen zum Thema Straßenreinigungsgebühren entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Technischen Betriebe Rheine:
Auf der Internetseite der Technischen Betriebe Rheine finden Sie ebenfalls die betreffende Datenschutz-Grundverordnung zu diesem Thema.
- Kosten
Die jährlichen Gebühren ab 2025 betragen pro Meter:
Turnus |
Kosten |
---|---|
Bei vierzehntäglicher Reinigung |
1,04€ |
Bei wöchentlich einmaliger Reinigung |
2,09 € |
Bei wöchentlich zweimaliger Reinigung |
4,18 € |
Für Fußgängerzonen bei 3 Reinigungen je Woche |
22,62 € |
Für Fußgängerzonen bei 6 Reinigungen je Woche |
45,23 € |
Die jährlichen Gebühren für die Winterwartung ab 2025 betragen pro Meter:
Priorität | Kosten |
---|---|
Priorität 1 - diese enthält alle Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen inklusive Geh- und Radwege sowie Haupt- Einkaufsstraßen und Gefällestrecken und Fußgängerüberwege. |
1,30 € |
Priorität 2 - diese enthält alle ÖPNV-Routen und verkehrswichtige Sammelstraßen inklusive Geh- und Radwege. |
1,04 € |
Priorität 3 - diese enthält sonstige Sammel- und Anliegerstraßen mit besonderen Gefahrenpunkten (zum Beispiel Steigungen) inklusive Geh- und Radwege. |
0,78 € |
Priorität 4 - diese enthält sonstige Sammel- und Anliegerstraßen inklusive Geh- und Radwege. |
0,39 € |
Rechtsvorschriften
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
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