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Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden im Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Rheine festgesetzt.

Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Frontlänge, die Straßenart und die Reinigungshäufigkeit. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei der Frontlänge um einen Berechnungsmaßstab handelt, der nur teilweise mit der tatsächlichen Reinigungslänge übereinstimmt.

Die Winterwartungsgebühr umfasst vier Gebührensätze differenziert nach Dringlichkeitsstufen (Prioritäten). Im Rahmen der Winterwartung ist es leider nicht möglich alle Verkehrsbereiche gleichzeitig und sofort zu betreuen.

weitere informationen

Weitere Informationen sowie die aktuellen Satzungen zum Thema Straßenreinigungsgebühren entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Technischen Betriebe Rheine:

► Internetseite der TBR

Auf der Internetseite der Technischen Betriebe Rheine finden Sie ebenfalls die betreffende Datenschutz-Grundverordnung zu diesem Thema.

Kosten

Die jährlichen Gebühren ab 2025 betragen pro Meter:

Turnus

Kosten

Bei vierzehntäglicher Reinigung

1,04€

Bei wöchentlich einmaliger Reinigung

2,09 €

Bei wöchentlich zweimaliger Reinigung

4,18 €

Für Fußgängerzonen bei 3 Reinigungen je Woche

22,62 €

Für Fußgängerzonen bei 6 Reinigungen je Woche

45,23 €

Die jährlichen Gebühren für die Winterwartung ab 2025 betragen pro Meter:

Priorität Kosten

Priorität 1 - diese enthält alle Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen inklusive Geh- und Radwege sowie Haupt- Einkaufsstraßen und Gefällestrecken und Fußgängerüberwege.

1,30 €

Priorität 2 - diese enthält alle ÖPNV-Routen und verkehrswichtige Sammelstraßen inklusive Geh- und Radwege.

1,04 €

Priorität 3 - diese enthält sonstige Sammel- und Anliegerstraßen mit besonderen Gefahrenpunkten (zum Beispiel Steigungen) inklusive Geh- und Radwege.

0,78 €

Priorität 4 - diese enthält sonstige Sammel- und Anliegerstraßen inklusive Geh- und Radwege.

0,39 €
Rechtsgrundlagen

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine


Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 328
05971 939 663
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr (gerade Wochen)

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 320
05971 939 663
Besuchszeiten

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Am Bauhof 2 - 16
48431 Rheine
05971 9548 508
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 326
05971 939 8302
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Abgaben Technische Betriebe Rheine FB 4 - Abgaben Technische Betriebe Rheine, 87 KB

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