Dienstleistungen von A - Z

Gleichstellungsbeauftragte

Frauen sind nicht mehr das schwache Geschlecht. Aber sie sind noch nicht in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen den Männern gleichgestellt. 

Während Frauen eher beruflich und in Führungspositionen aufzuholen haben, gilt dies bei Männern mehr für die Erziehungs- und Hausarbeit. Denn beides, Erwerbs- und Familienarbeit sind nötig, damit unsere Gesellschaft funktioniert und keiner auf Kosten des anderen lebt.

Als Gleichstellungsbeauftragte schaue ich genauer hin, wo es noch Ungleichheiten, Ungleichbehandlung oder Diskriminierung gibt; sowohl verwaltungsintern als auch in Bezug auf die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus informiere, berate, unterstütze und vermittele ich in allen Fragen der Gleichstellung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf:

  • wenn Sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
  • wenn Sie Information und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen
  • wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind
  • wenn Sie Kontakt zu Frauengruppen und Organisationen suchen
  • wenn Sie eine Veranstaltung oder ein Projekt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen wollen
  • wenn Sie die Gleichstellungsbeauftragte zu einem Gespräch oder einem bestimmten Thema einladen möchten

Sie können mich telefonisch, per Fax oder per E-Mail erreichen. Wenn Sie persönlich mit mir Kontakt aufnehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.

Aufgaben und Ziele

Die Gleichstellungsstelle ist Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürgern. Meine Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte ist, die Chancen und Lebensperspektiven von Frauen zu verbessern und strukturelle Defizite abbauen.

Mein Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen zu unterstützen, zu beraten und zu qualifizieren.

Chancengleichheit im Beruf

Eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen bezeichnet man als Chancengleichheit. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft. Im Berufsleben sind Menschen ebenso von Diskriminierung betroffen wie im Alltag. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin in allen sozialen, organisatorischen und personellen Fragen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Unter Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die dabei auftreten können.

Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich Ihnen bei dieser Aufgabe dabei helfen.

Wiedereinstieg in das Erwerbsleben

Der Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nach einer Erziehungsphase, einer Elternzeit oder einer Krankheit ist ein wichtiger Faktor meiner Arbeit.

Qualifizierung von Frauen zur Wahrnehmung von Aufstiegschancen

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei einem Anteil von 3,4 Prozent. Diese Zahlen spiegeln sich gleichermaßen in fast allen Kommunen des Münsterlandes wieder. Frauen in höheren Positionen und Führungspositionen sind deutlich unterrepräsentiert. Für weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung.

Mobbing am Arbeitsplatz

Ich habe mich im Bereich Mobbing fortgebildet und bin qualifizierte Mobbingberaterin (Erstberatung). Falls Sie Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Die Beratung und Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen stellt ein weiteres Angebot der Gleichstellungsstelle dar. Ob es nun um strategische Beratung, Einzelfragen oder gemeinsame Veranstaltungen geht, wir bieten kompetente Beratung und Hilfen zur Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit an.

Beratung und vertrauliche Hilfe zur Selbsthilfe bietet auch die MobbingLine NRW. Die Telefonberater sind speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kirche, Krankenkassen und Gewerkschaften. Wer über die telefonische Beratung hinaus weitere Unterstützung benötigt, erhält Kontakte zu Experten (Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen) vor Ort. Die MobbingLine NRW ist unter Tel. 0211 8371911 zu erreichen.

Rechtsvorschriften

Gleichstellungspolitik ist keine KANN-Leistung, sondern ein gesetzlicher Auftrag. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Abs. 2 ) ist die Verwirklichung des Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebotes von Frauen und Männern verankert. Abgeleitet aus diesem Verfassungsprinzip hat der Landtag NW mit dem Landesgleichstellungsgesetz eine gesetzliche Grundlage zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Außerdem enthält die Gemeindeordnung NW ergänzende Gleichstellungsbestimmungen.

Adresse
Frau Gaby Beckmann
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 268
Fax: 05971 939 8 268
Zimmer: 307
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

 




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