Vergnügungssteuer
Seit dem 01.01.2023 gelten in der Stadt Rheine zwei Satzungen im Bereich der Vergnügungssteuer.
Die Apparatesteuer sowie die Steuer auf Vergnügungen besonderer Art.
Alle Informationen dazu sowie die dafür notwendigen Satzungen und Formulare finden Sie daher auf der jeweiligen Seite!
Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 322
05971 939 663
Besuchszeiten
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 324
05971 939 663
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Kommunale Aufwandssteuern,
70 KB
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