Dienstleistungen von A - Z
Arbeitslosengeld II
Nicht erwerbsfähige Angehörige wie Kinder unter 15 Jahre haben gegebenenfalls Anspruch auf Sozialgeld.
Der Großteil des notwendigen Lebensunterhaltes – u.a. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat – wird durch monatliche Pauschalbeträge (sog. Regelbedarfe) abgegolten. Einmalige Leistungen werden nur in besonderen Fällen erbracht, beispielsweise für eine Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gesondert berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.
Das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen wird nach Abzug von Freibeträgen auf den jeweiligen Bedarf nach dem SGB II angerechnet. Anspruch haben damit auch Personen, die zwar einen Arbeitsplatz haben und Erwerbseinkommen erzielen, damit aber Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig finanzieren können.
Beantragen können Sie das Arbeitslosengeld II beim jobcenter, Stadt Rheine, Humboldtplatz 4 -eec- Eingang Nord.
Weiterführende Links
Erforderliche Unterlagen
Die folgenden Unterlagen werden benötigt. Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden. Es wird empfohlen, vor der ersten Vorsprache telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner / der zuständigen Ansprechpartnerin aufzunehmen.
- Personalausweis
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
- Nachweis über die aktuellen Heizkosten Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, etc.)
- sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
- Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen
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Öffnungszeiten der Information:
Di. und Do. 10:00 - 12:00 Uhr
ansonsten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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