Dienstleistungen von A - Z
Personalrat
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vertritt er die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Bürgermeister. Der Personalrat (auch Beschäftigtenvertretung genannt), hat die rechtliche Aufgabe alle Beschäftigten zu beraten und zu betreuen.
Er schützt die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten, beantragt allgemeine Maßnahmen zum Nutzen des Personals, achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen etc. zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden und vertritt die Beschwerden der Beschäftigten gegenüber den Dienstvorgesetzten.
Der Personalrat entscheidet mit über Personal-, Sozial und Organisationsangelegenheiten und Technologiemaßnahmen. Im Rahmen der freiwilligen Aufgaben kümmert er sich darüber hinaus um zahlreiche Aufgaben, die der Betriebsgemeinschaft zugute kommen.
Der Personalrat wird alle vier Jahre (zuletzt im Mai 2020) von den Bediensteten der Stadtverwaltung gewählt und setzt sich aus Vertreter/innen der zwei Gruppen (Beschäftigte und Beamte/innen) zusammen. Das Gremium wählt aus seiner Mitte die vorsitzende Person und Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Die Geschäftsführung des Personalrates befindet sich im Rathaus der Stadt Rheine und ist während der üblichen Dienstzeiten für alle Bediensteten erreichbar.
Rechtsvorschriften
Grundlage der Personalratsarbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW, das die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltungsleitung und dem Personalrat sowie dessen verschiedene Beteiligungsrechte regelt.
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
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