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Autowäsche/ Autoreparatur
Autowäsche
Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen ist nur erlaubt, wenn die Reinigung ausschließlich mit klarem Wasser erfolgt. Alle anderen Arbeiten (zum Beispiel Motorwäsche, Unterbodenreinigung, Verwendung von Waschzusätzen) beeinträchtigen die Umwelt und sind daher verboten. Nutzen Sie für die Reinigung des Fahrzeuges in diesen Fällen speziell ausgerüstete Waschplätze oder Waschanlagen um Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden.
Autoreparatur
Das Reparieren von Kraftfahrzeugen sowie anderen Gegenständen auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen sind verboten, wenn durch die Arbeiten die Umwelt beeinträchtigt wird. Ein Ölwechsel ist untersagt!
Wenn Sie Verstöße dieser Art beobachten, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Auf Wunsch wird Ihre Beschwerde auch vertraulich behandelt.
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