Dienstleistungen von A - Z
Straßenbenennung
Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
Die Straßenbenennung und Hausnummerierung ist in Nordrhein-Westfalen nicht spezialgesetzlich geregelt, fällt damit in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde und steht im Ermessen der Gemeinde. Im öffentlichen Interesse haben Straßenbenennungen mit der entsprechenden Hausnummerierung zum einen Ordnungs- und Erschließungsfunktionen zu erfüllen, zum anderen dienen sie auch der gemeindlichen Selbstdarstellung.
Grundsätzlich wird den Gemeinden die Befugnis zuerkannt, eine bereits benannte Straße umzubenennen. Aufgrund der fehlenden Normen ist bei Straßenbenennungen den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen möglicherweise ein größerer Gestaltungsspielraum als in anderen Bundesländern eingeräumt. Die Kommune kann jedoch nicht willkürlich Gebrauch davon machen. Sie muss ihre Entscheidung abwägen. Die Gründe, die für eine Umbenennung sprechen, sind nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit mit dem Interesse der Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens abzuwägen. Es wird eine besondere Betroffenheit der Anwohner durch eine Straßenumbenennung gesehen. Für den Anwohner entstehen zum einen nachteilige Folgen tatsächlicher Art (zum Beispiel Änderung von Briefköpfen, Visitenkarten, Stempeln, Schildern) oder rechtlicher Art (Änderung des Personalausweises, Fahrzeugscheins). Die Gemeinde ist verpflichtet, nachteilige Folgen für die Anwohner in die Ermessensentscheidung einzubeziehen.
Der Rat der Stadt Rheine hat keine Richtlinien/Satzungen für die Benennung/Umbenennung von Straßen beschlossen. Bei der Stadt Rheine entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine unter Einbeziehung der zuständigen Heimatvereine über die Benennung von Straßen.
Die Zuständigkeit "Hausnummerierung" liegt bei der Bauordnung der Stadt Rheine.
- Kosten
- Straßenbenennung gebühren- und kostenfrei
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
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