Altes und neues Rathaus

Dienstleistungen von A - Z

Straßenbenennung

Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet.

Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.

Die Straßenbenennung und Hausnummerierung ist in Nordrhein-Westfalen nicht spezialgesetzlich ge­regelt, fällt damit in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde und steht im Ermessen der Ge­mein­de. Im öffentlichen Interesse haben Straßenbenennungen mit der entsprechenden Hausnummerierung zum einen Ordnungs- und Erschließungsfunktionen zu erfüllen, zum anderen dienen sie auch der gemeindlichen Selbst­dar­stellung.

Grundsätzlich wird den Gemeinden die Befugnis zuerkannt, eine bereits be­nann­te Straße umzubenennen. Aufgrund der fehlenden Normen ist bei Straßenbenennun­gen den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen möglicherwei­se ein grö­ßerer Gestaltungsspielraum als in anderen Bundesländern eingeräumt. Die Kommune kann jedoch nicht willkürlich Gebrauch davon machen. Sie muss ihre Entscheidung abwägen. Die Gründe, die für eine Umbenennung sprechen, sind nach den Grundsätzen der Erforder­lich­keit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit mit dem Interesse der Anwohner an der Beibehal­tung des bisherigen Straßennamens abzuwägen. Es wird eine besondere Betroffenheit der Anwohner durch eine Straßenumbenennung gesehen. Für den Anwohner entstehen zum einen nachteilige Folgen tatsächlicher Art (zum Beispiel Änderung von Briefköpfen, Visitenkarten, Stempeln, Schildern) oder rechtlicher Art (Änderung des Personalausweises, Fahrzeug­scheins). Die Gemeinde ist verpflichtet, nachteilige Folgen für die Anwohner in die Ermes­sens­ent­scheidung einzubeziehen.

Der Rat der Stadt Rheine hat keine Richtlinien/Satzungen für die Benennung/Umbenennung von Straßen beschlossen. Bei der Stadt Rheine entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine unter Einbeziehung der zuständigen Heimatvereine über die Benennung von Straßen.

Die Zuständigkeit "Hausnummerierung" liegt bei der Bauordnung der Stadt Rheine.

Link zur Internetseite "Hausnummerierung"

 - Kosten

  • Straßenbenennung gebühren- und kostenfrei
Adresse
Frau Beatrix Schmalbrock
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 403
Fax: 05971 939 8 403
Zimmer: E.04
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

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Straßenname


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