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Reisepass (vorläufig)

Der vorläufige Reisepass ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen.

Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Pass kurzfristig benötigt wird und die Wartezeit für den regulären Pass (in der Regel 3 Werktage) zu lang ist. Als Nachweis können zum Beispiel Reiseunterlagen vorgelegt werden.

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen. Der Reisepass wird sofort ausgestellt. Der vorläufige Reisepass kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig und die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen

► Internetseite des Auswärtigen Amtes

Erforderliche Unterlagen
  • alter Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • ein digitales biometrisches Lichtbild (Sie erhalten einen QR-Code von Ihrem Foto-Anbieter)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch sowie eventuell Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
Kosten

26 Euro

Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Nielandstraße 7
48432 Rheine
05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:

Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Reisepass, Reisedokumente, vorläufig, Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro
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