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Apostillen/ Beglaubigungen für Legalisationszwecke
Die Beglaubigung einer inländischen Urkunde ist immer dann erforderlich, wenn die Legalisation vorgeschrieben oder verlangt wird.
Diese Beglaubigungen werden nicht durch die Stadt Rheine vorgenommen. Zuständig ist im Regelfall die Bezirksregierung Münster.
Weitere Informationen finden Sie unter
Mo 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Zudem können Sie telefonisch unter 939-348 einen individuellen Termin vereinbaren.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Wichtig
Aufgrund einer Fortbildung sind die Büros der Stadtverwaltung in der Außenstelle Mesum am Mittwoch, 12. März 2025 nachmittags geschlossen.
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