Altes und neues Rathaus

Dienstleistungen von A - Z

Apostillen/ Beglaubigungen für Legalisationszwecke

Inländische öffentliche Urkunden werden in vielen Fällen im Ausland nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist.

Die Beglaubigung einer inländischen Urkunde ist immer dann erforderlich, wenn die Legalisation vorgeschrieben oder verlangt wird.
Diese Beglaubigungen werden nicht durch die Stadt Rheine vorgenommen. Zuständig ist im Regelfall die Bezirksregierung Münster.

Weitere Informationen finden Sie unter

► Bezirksregierung Münster

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Zudem können Sie telefonisch unter 939-348 einen individuellen Termin vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Aufgrund einer Fortbildung sind die Büros der Stadtverwaltung in der Außenstelle Mesum am Mittwoch, 12. März 2025 nachmittags geschlossen.


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Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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