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Beglaubigung einer Kopie

Wollen Sie eine Kopie Ihres Schulzeugnisses beglaubigen lassen oder benötigen Sie die Beglaubigung eines sonstigen Schriftstückes, das von einer Behörde oder öffentlichen Stelle ausgestellt wurde? Dann können Sie das Schriftstück amtlich beglaubigen lassen. Mit der Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Die Beglaubigung einer Kopie kann beim Bürgerbüro der Stadt Rheine vorgenommen werden.

Eine amtliche Beglaubigung darf durch das Bürgerbüro nicht vorgenommen werden bei Personenstandsurkunden und Schriftstücken, für die eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Registersachen).

Erforderliche Unterlagen

Für die Beglaubigung einer Kopie sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Originaldokument
  • Kopie des Originaldokumentes

 - Kosten

3,75 Euro pro Kopie

Rechtsvorschriften

Verwaltungsverfahrensgesetz

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober  ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:

__________________________________

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr


Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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