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Führerscheinantrag
Das bedeutet, alle rosa und grauen Papierführerscheine und auch alle vor dem 20.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine müssen durch einen neuen, für 15 Jahre befristeten Kartenführerschein ersetzt werden.
Umtauschtermine für Papierführerscheine
I. Führerscheine ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998 (graue und rose Papierführerscheine)
Geburtsjahr | Führerschein muss umgetauscht sein bis |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine ausgestellt ab 01.01.1999 (Plastikkarten)
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Umtauschantrag kann bei der Fahrerlaubnisbehörde in Steinfurt oder im Bürgerbüro gestellt werden. Auf dem Führerscheinantrag ist eine Unterschrift notwendig, daher ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Da es sowohl in der Führerscheinstelle als auch im Bürgerbüro zu langen Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann, bietet der Kreis Steinfurt für Umtauschanträge ab sofort die Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Büro der Führerscheinstelle an. Eine persönliche Vorsprache entfällt sodann. Termine können unter dem Link https://termine.kreis-steinfurt.de gebucht werden.
Die Online-Antragstellung erfolgt über die Software Zoom.
Benötigt werden:
- der Zugriff auf die Software Zoom
- ein PC, ein Smartphone oder ein Tablet mit Kamera
- der bisherige Führerschein
- der Personalausweis oder Reisepass
- der ausgefüllte, noch nicht unterschriebene Antragsvordruck
- ein handelsüblicher Locher
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
► Kreis Steinfurt - Umtausch der alten Führerscheine im Online-Büro
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Da die Unterlagen je nach Antragsart unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte beim Bürgerservice oder unter Tel . 9 39 - 3 48.
- Kosten
Da je nach Antragsart unterschiedliche Gebühren anfallen, erkundigen Sie sich bitte beim Bürgerservice.
Rechtsvorschriften
- Straßenverkehrsgesetz - Fahrerlaubnis-Verordnung
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
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Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
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