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Kinderreisepass

Der Kinderreisepass muss beim Bürgerbüro der Stadt Rheine beantragt werden.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder ein Kinderreisepass ausgestellt. Der Kinderreisepass wird mit einer  Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass jeweils für ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal bis zum 12. Lebensjahr.

Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards und dient dem Schutz der Identität der Kinder.

Aufgepasst! Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle genau, welche Passanforderungen in Ihrem Reiseland gestellt werden. Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter den Länder- und Reiseinformationen. In einigen Ländern wird der Kinderreisepass nicht anerkannt. Auch Kinder und Jugendliche benötigen hier einen eigenen Reisepass.

Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer

Bereits ab der ersten Ausstellung wird der Kinderreisepass mit einem Foto versehen (auch bei Säuglingen). Auch dieses Foto muss der Fotomustertafel entsprechen.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinder, die bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ein Identitätsdokument mit einer Gültigkeit von mehr als zwölf Monaten benötigen, können wie bisher einen Personalausweis und/oder Reisepass beantragen.

Fristen / Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort.

Weitere Informationen

► Fotomustertafel

► Internetseite des Auswärtigen Amtes

Erforderliche Unterlagen

Zur Ausstellung des Kinderrreisepasses benötigen wir die Geburtsurkunde und ggfls. den alten Kinderausweis Ihres Kindes. Ebenso ist die Vorlage eines Lichbildes nach Fotomustertafel erforderlich.

Ihr Kind muss bei der Antragstellung unabhängig vom Alter anwesend sein. Darüberhinaus benötigen wir die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten. Kann ein Elternteil zur Antragstellung nicht mitkommen, so ist die Vorlage einer Einverständniserklärung und des Personalausweises des nicht anwesenden Elternteils erforderlich. Einen Vordruck für die Einverständniserklärung können Sie auf dieser Seite ausdrucken.

Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, so bringen Sie bitte den Sorgerechtsbeschluss mit.

 - Kosten

  • Erstmalige Ausstellung: 13 EUR
  • Verlängerung: 6 EUR

Rechtsvorschriften

Ausweis- und Passrecht

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober  ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:

__________________________________

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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