Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Polizeiliches Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen.

Ausstellende Behörde für die polizeilichen Führugszeugnisse ist das Bundesjustizamt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1-2 Wochen.

Seit dem 01.09.2014 besteht auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis unter ►www.fuehrungszeugnis.bund.de direkt beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Hierzu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion und ein Kartenlesegerät. Die anfallende Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per giropay beglichen werden.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
  • für private Zwecke (Belegart N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis

Sofern Sie sich im Ausland aufhalten und in Deutschland keinen Wohnsitz haben, können Sie das polizeiliche Führungszeugnis direkt beim Bundeszentralregister in Bonn beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der entsprechende Seite des Bundesjustizamtes.

Für weitere Informationen

►Informationen zum polizeilichen Führungszeugnis auf der Internetseite des Bundesjustizamtes

Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis
  • genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes (entfällt bei Belegart N)
  • eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen (erweitertes Führungszeugnis)
Kosten

13 Euro 

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Nielandstraße 7
48432 Rheine
05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:

Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.

Online-Dienste / Formulare
Merkblätter & Richtlinien
Flyer Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen Flyer Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen, 860 KB

Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Führungszeugnis
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren