Dienstleistungen von A - Z
Einbürgerung
Wesentliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind
- langjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- soziale Integration
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
Die Antragstellung ist ab sofort auch online möglich. Weitere Informationen darüber erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Anlaufstelle der Einbürgerungsbehörde befindet sich ab dem 02.12.2024 in Zimmer 265 im Neuen Rathaus.
Für folgende Dienstleistungen stehen von Montag bis Donnerstag, 9:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr online Termine zur Verfügung:
- Antragsabgabe
- ausführliche persönliche Beratung (telefonische Beratung weiterhin bevorzugt)
In den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin möglich.
Weitere Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und den Verfahrensablauf erhalten Sie außerdem auf der Informationsseite der Bundesregierung.
Erforderliche Unterlagen
In dem persönlichen Gespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
- Kosten
Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person. Werden minderjährige Kinder zusammmen mit ihren Eltern eingebürgert, so reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro pro Kind.
Rechtsvorschriften
Staatsangehörigkeitsgesetz
Bitte beachten Sie: Aufgrund eines stark erhöhten Antragsaufkommens im Bereich der Einbürgerungen ist aktuell mit erheblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wir sind bemüht, die Wartezeiten kontinuierlich zu verkürzen. Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand im laufenden Verfahren abzusehen und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. |
Online Verfahren
Die Antragstellung ist ab sofort auch online möglich: Antrag Online stellen
Neben der Möglichkeit zur Antragstellung besteht hier auch die Möglichkeit einen sogenannten "Quick-Check" durchzuführen, mit dem Sie sich vor Antragstellung einen Überblick verschaffen können, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Für den Online-Antrag wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAt) mit aktivierter Online-Funktion benötigt.
Der Zugang zur Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (digital, telefonisch oder schriftlich) möglich.
Von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin in Zimmer 265 im Neuen Rathaus möglich.
Der Zugang zur Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (digital, telefonisch oder schriftlich) möglich.
Von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin in Zimmer 265 im Neuen Rathaus möglich.
Der Zugang zur Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (digital, telefonisch oder schriftlich) möglich.
Von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin in Zimmer 265 im Neuen Rathaus möglich.
Der Zugang zur Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (digital, telefonisch oder schriftlich) möglich.
Von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin in Zimmer 265 im Neuen Rathaus möglich.
Der Zugang zur Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (digital, telefonisch oder schriftlich) möglich.
Von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin in Zimmer 265 im Neuen Rathaus möglich.
Hier können Sie direkt einen Online-Termin vereinbaren: Termin Online buchen
Sollten Sie die Ausländerbehörde zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Hier können Sie den Einbürgerungsantrag direkt online stellen: Antrag Online stellen
Zurück zur Ergebnisliste