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Kommunalwahlen

WANN FINDEN DIE KOMMUNALWAHLEN STATT UND WER WIRD GEWÄHLT?

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt.

Bei den Kommunalwahlen werden gewählt:

  • Rat
  • Bürgermeister/-in
  • Kreistag
  • Landrat/Landrätin

Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am 28. September 2025 statt.


Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Rheine gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  •  für die kein Wahlausschlussgrund des § 8 Kommunalwahlgesetzes vorliegt (Richterspruch)

Wer kann gewählt werden?

Rat oder Kreistag

Alle Wahlberechtigten, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit drei Monaten vor der Wahl in der Stadt Rheine gemeldet sind und
  • für die kein Ausschluss aufgrund eines Richterspruchs erfolgt ist

Bürgermeister/-in oder Landrat/Landrätin

Jede/r Deutsche oder in Deutschland wohnhafte Unionsbürger/-in, der/die

  • das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht vom Wahlrecht/Wählbarkeit ausgeschlossen ist bzw. dem/der nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt ist und
  • wer die Gewähr für jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bietet

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet der Stadt Rheine ist in 22 Wahlbezirke aufgeteilt, die jeweils aus 2 bis 3 Stimmbezirken bestehen. In den 48 Stimmbezirken wird jeweils ein Wahllokal eingerichtet.

Kommunalwahlen 2025 Stimmbezirkseinteilung Kommunalwahlen 2025 Stimmbezirkseinteilung, 36197 KB

Pressemitteilung vom 4. September 2025

Kommunalwahlen und Integrationsratswahl 2025

Die Stadt Rheine weist auf die Möglichkeiten und Fristen zur Briefwahl für die anstehenden Wahlen hin

Knapp 12.000 Wahlberechtigte haben in Rheine bereits Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen beantragt - das ist in etwa jeder bzw. jede fünfte Wahlberechtigte im Stadtgebiet. Für die Integrationsratswahl haben bisher knapp 600 Wahlberechtigte vom Briefwahlangebot Gebrauch gemacht.

Die Stadt Rheine weist darauf hin, dass der rote Wahlbrief für die Kommunalwahlen bzw. der orangene Wahlbrief für die Integrationsratswahl am Wahltag, 14. September 2025, bis 16 Uhr bei der Stadt Rheine eingehen muss. Entsprechende Postlaufzeiten sind unbedingt zu berücksichtigen. Bis dahin nicht eingegangene Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.

Wer am 14. September 2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an den Wahlen per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Ein Wahlscheinantrag kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 12. September 2025, bis 15 Uhr, vorgenommen werden. Im Falle plötzlicher Erkrankung ist die Wahlscheinbeantragung noch bis zum Wahltag, 14. September 2025, 15:00 Uhr, möglich.

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular kann bequem über den Link www.rheine.de/briefwahl oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code ist personalisiert, sodass der Antragsteller/die Antragstellerin auf die Eingabe seiner/ihrer Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Aufgrund der Postlaufzeiten läuft das Online-Angebot am Mittwoch vor der Wahl, 10. September 2025, um 12:00 Uhr aus.

Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.

Aufgrund der Postlaufzeiten empfiehlt die Stadt Rheine, das Angebot der sog. „Briefwahl vor Ort“ anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen und in Empfang zu nehmen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.

Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.

Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt der Stadt Rheine befindet sich im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Zusätzlich öffnet das Wahlamt am Samstag, 6. September 2025, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Am Wahlwochenende öffnet das Wahlamt am Freitag, 12. September 2025, von 8 bis 15 Uhr seine Türen. Am Tag vor der Wahl, 13. September 2025, ist das Team des Wahlamtes von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr für nachweislich plötzlich Erkrankte und für Personen, die glaubhaft machen, ihren beantragten Wahlschein nicht erhalten oder verloren zu haben, vor Ort.

Telefonisch ist das Wahlamt unter der Rufnummer 05971 939-565 und per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.

Stadt Rheine Briefwahl


Pressemitteilung vom 11. August 2025

Kommunalwahlen und Integrationsratswahl 2025 in Rheine  - Stadt Rheine ermöglicht Briefwahl vor Ort im Wahlamt

Am 14. September 2025 finden in Rheine die Kommunalwahlen sowie die Wahl des Integrationsrates statt; eine mögliche Stichwahl zum Landrat/zur Landrätin ist für den 28. September 2025 terminiert. Die Stadt Rheine bereitet sich intensiv auf die Wahlen vor. Seit Montag, 11. August, hat das Wahlamt im ersten Obergeschoss des Neuen Rathauses seine Türen geöffnet.

In der 34. Kalenderwoche erhalten rund 63.000 Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen, zusätzlich werden etwa 16.000 Personen zur Integrationsratswahl benachrichtigt. Die Zustellung erfolgt per Post, deutlich erkennbar durch den Aufdruck „AMTLICHE WAHLBENACHRICHTIGUNG“ auf dem Umschlag.

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine oder ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abzugeben. Voraussetzung dafür ist die Beantragung eines Wahlscheins. Dieser kann mit dem Vordruck auf der Rück-seite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift. Ein auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckter QR-Code führt direkt zum Online-Wahlscheinantrag. Da der QR-Code personalisiert ist, sind in der Regel nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse anzugeben. Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Wahlschein direkt im Wahlamt zu beantragen und dort auch unmittelbar vor Ort per Briefwahl zu wählen. Das Wahlamt ist barrierefrei zugänglich. Für die persönliche Antragstellung ist die Wahlbenachrichtigung oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Werden Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt oder abgeholt, ist zusätzlich eine schriftliche Voll-macht erforderlich.

Das Wahlamt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr. Zusätzlich wird das Wahlamt am Freitag, 29. August, von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Am Freitag vor der Wahl, 12. September, ist das Wahlamt von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Auch an zwei Samstagen – dem 23. August und dem 6. September – ist das Wahlamt jeweils von 8 bis 13 Uhr geöffnet.

Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein oder verloren gehen, kann bis spätestens Samstag, 13. September, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. In solchen Fällen sollte schnellstmöglich Kontakt mit dem Wahlamt aufgenommen werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist es auch am Wahltag selbst noch bis 15 Uhr möglich, einen Wahlschein zu beantragen.

Für Rückfragen und weitere Informationen ist das Wahlamt telefonisch unter 05971 939-565 sowie per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.

Stadt Rheine Wahlamt KI generiert

Bild: generiert mit ChatGPT (OpenAI)


Pressemitteilung vom 2. Juli 2025

Kommunalwahlen und Integrationsratswahl 2025 - Die Stadt Rheine sucht freiwillige Wahlhelfende

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen und somit auch in Rheine die Kommunalwahlen statt. In unserer Stadt wird zeitgleich auch der Integrationsrat der Stadt Rheine gewählt. Eine mögliche Stichwahl der Kommunalwahlen ist für den 28. September 2025 terminiert.

Für die Durchführung der Wahlen werden in Rheine insgesamt 48 Urnenwahllokale im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Zusätzlich sind 22 Briefwahllokale in den Kaufmännischen Schulen an der Lindenstraße verortet, in denen die per Briefwahl eingegangenen Stimmen ausgezählt werden. Jedes Urnen- und Briefwahllokal wird von einem Wahlvorstand geleitet, bestehend aus dem Vorsitz, einer Stellvertretung sowie mehreren Beisitzenden - im Urnenwahllokal sieben und im Briefwahllokal sechs.

Um die Wahlvorstände vollständig und ordnungsgemäß besetzen zu können, sucht die Stadt Rheine engagierte Wahlberechtigte, die sich als Wahlhelfende ehrenamtlich engagieren möchten. Wahlhelfende sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Wahl und übernehmen Aufgaben wie die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Auszählung der Stimmen am Wahlabend.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand bietet eine spannende Gelegenheit, Demokratie unmittelbar mitzuerleben und aktiv mitzugestalten. Die Stadt Rheine freut sich über Unterstützung von erfahrenen Wahlhelfenden ebenso wie von Neuzugängen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, denn bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass erfahrene Wahlhelfende in jedem Wahlvorstand mitwirken.

Am Wahltag sind die Wahlhelfenden in der Zeit von etwa 8:00 bis 18:00 Uhr im Einsatz, wobei die ehrenamtliche Tätigkeit in zwei Schichten – vormittags oder nachmittags – aufgeteilt wird. Im Anschluss treffen sich alle Wahlhelfenden um 18:00 Uhr in ihren jeweiligen Wahllokalen zur Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses. Für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten sie ein Erfrischungsgeld von 25,00 Euro pro Wahltag.

Interessierte können sich bequem über das Online-Formular, welches über www.rheine.de/wahlehrenamt2025 oder den auf dem Plakat abgedruckten QR-Code abrufbar ist, bewerben.

Die Stadt Rheine dankt allen, die die demokratische Willensbildung mit ihrem Engagement unterstützen!

Wahlhelfenden-Suche 2025-1


Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Stadt Rheine am 14. September 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 39 der Stadt Rheine am 2. Oktober 2025 Seiten 259-265

Amtsblatt 2025 - 39 vom 02.10.2025 Amtsblatt 2025 - 39 vom 02.10.2025, 2928 KB

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Rheine am 14. September 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 39 der Stadt Rheine am 2. Oktober 2025 Seite 266

Amtsblatt 2025 - 39 vom 02.10.2025 Amtsblatt 2025 - 39 vom 02.10.2025, 2928 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die nächste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Rheine - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 37 der Stadt Rheine am 22. September 2025 Seite 251

Amtsblatt 2025 - 37 vom 22.09.2025 Amtsblatt 2025 - 37 vom 22.09.2025, 467 KB

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 33 der Stadt Rheine vom 21.08.2025 Seiten 220-223

Amtsblatt 2025 - 33 vom 21.08.2025 Amtsblatt 2025 - 33 vom 21.08.2025, 341 KB

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbekanntmachung der Stadt Rheine zu den Kommunalwahlen 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 33 der Stadt Rheine vom 21.08.2025 Seiten 214-216

Amtsblatt 2025 - 33 vom 21.08.2025 Amtsblatt 2025 - 33 vom 21.08.2025, 341 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die Erklärungen und Mitteilungen nach § 15a Abs. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 32 der Stadt Rheine vom 18.08.2025 Seiten 208-209

Amtsblatt 2025 - 32 vom 18.08.2025 Amtsblatt 2025 - 32 vom 18.08.2025, 154 KB

Öffentliche Bekanntmachung zur Unterrichtung der wahlberechtigten ausländischen Unionsbürgerinnen und -bürger, die nach den melderechtlichen Vorschriften von der Meldepflicht befreit sind, über die Möglichkeit zur Eintragung in die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 14. September 2025 und für eine mögliche Stichwahl des Landrates/der Landrätin am 28. September 2025 (Unterrichtung gem. § 12 Abs. 7 KWahlO NRW) - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 30 der Stadt Rheine vom 31. Juli 2025 Seite 200

Amtsblatt 2025 - 30 vom 31.07.2025 Amtsblatt 2025 - 30 vom 31.07.2025, 147 KB

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Rheine am 14. September 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 27 der Stadt Rheine am 14. Juli 2025 Seiten 163-179

Amtsblatt 2025 - 27 vom 14.07.2025 Amtsblatt 2025 - 27 vom 14.07.2025, 18422 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die nächste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Rheine - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 25 der Stadt Rheine am 30. Juni 2025 Seite 129

Amtsblatt 2025 - 25 vom 30.06.2025 Amtsblatt 2025 - 25 vom 30.06.2025, 560 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die Beisitzenden des Wahlausschusses der Stadt Rheine - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 23 der Stadt Rheine vom 10.06.2025 Seite 123

Amtsblatt 2025 - 23 vom 10.06.2025 Amtsblatt 2025 - 23 vom 10.06.2025, 285 KB

Öffentliche Bekanntmachung - Kommunalwahlen 2025 – Wegfall der Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung durch Wählergruppen gemäß § 15a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 6. Mai 2025 (Az. VerfGH 30/23.VB-2) - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 18 der Stadt Rheine am 19. Mai 2025 Seite 96

Amtsblatt 2025 - 18 vom 19.05.2025 Amtsblatt 2025 - 18 vom 19.05.2025, 239 KB

Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Rheine am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 14 der Stadt Rheine am 4. April 2025 Seiten 79-85

Amtsblatt 2025 - 14 vom 04.04.2025 Amtsblatt 2025 - 14 vom 04.04.2025, 245 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine in Wahlbezirke zu den Kommunalwahlen 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 50 der Stadt Rheine am 23. Dezember 2024 Seiten 397-440

Amtsblatt 2024 - 50 vom 23.12.2024 Amtsblatt 2024 - 50 vom 23.12.2024, 10063 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die Beisitzenden des Wahlausschusses der Stadt Rheine - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 48 der Stadt Rheine am 9. Dezember 2024 Seite 384

Amtsblatt 2024 - 48 vom 09.12.2024 Amtsblatt 2024 - 48 vom 09.12.2024, 1240 KB

Öffentliche Bekanntmachung über die nächste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Rheine - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 48 der Stadt Rheine am 9. Dezember 2024 Seite 385

Amtsblatt 2024 - 48 vom 09.12.2024 Amtsblatt 2024 - 48 vom 09.12.2024, 1240 KB

Wo wird gewählt?

Die Stadt Rheine ist in 22 Wahlbezirke und 48 Stimmbezirke eingeteilt. Jeder Stimmbezirk hat ein eigenes Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.


Ab wann kann man per Briefwahl/vor Ort wählen?

Das Wahlamt im ersten Obergeschoss des Neuen Rathauses öffnet voraussichtlich am 11.08.2025.

Einen Wahlschein kann man bereits ab dem 4. August 2025 beantragen.


Wahlergebnisse

Das Wahlergebnis der Kommunalwahlen am 13. September 2020 können Sie unter folgendem Link einsehen:

Wahlergebnisse für Rheine

Das Wahlergebnis der Stichwahl des Landrats des Kreises Steinfurt am 27.09.2020 können Sie unter folgendem Link einsehen:

Wahlergebnis der Stichwahl zum Landrats des Kreises Steinfurt (Ergebnis Rheine)


Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des

Landeswahlleiters.


Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 353
05971 939 8 214
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 355
05971 939 8 230
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Online-Dienste / Formulare

Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen

www.rheine.de/briefwahl

Freiwillige Meldung als Wahlhelfer/-in

www.rheine.de/wahlehrenamt2025

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für von der Meldeplicht befreite ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für von der Meldepflicht befreite ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger} Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für von der Meldepflicht befreite ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, 1186 KB
Merkblätter & Richtlinien
Merkblätter zum Wahlrecht bei An-, Um- und Abmeldungen zu den Kommunalwahlen und zur Integrationsratswahl 2025 Merkblätter zum Wahlrecht bei An-, Um- und Abmeldungen zu den Kommunalwahlen und zur Integrationsratswahl 2025, 357 KB
Broschüre in leichter Sprache zu den Kommunalwahlen und zur Integrationsratswahl 2025 Broschüre in leichter Sprache zu den Kommunalwahlen und zur Integrationsratswahl 2025, 1722 KB

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