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Verwandtenadoption

Sie leben mit einem verwandten Kind in einer Eltern-Kind ähnlichen Lebensform? Sie sind in der Überlegung ein verwandtes Kind zu adoptieren?

Gerne würden wir Sie zu diesem Zeitpunkt informieren und beraten. Eine Klärung fachlicher und inhaltlicher Grundlagen könnte im Vorfeld eines Verfahrens beim Familiengericht erfolgen.

Neben formalen den rechtlichen Aspekten ist wesentlich, dass Sie in stabilen familiären Strukturen und Beziehungen leben. Eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen dem Kind und den/dem Annehmenden muss entstanden sein.

Die Bedeutung einer Adoption für das Kind bedarf, auch unter Berücksichtigung seiner Beziehungen zu den leiblichen Eltern, einer ausreichenden Berücksichtigung. Nicht selten sind Klärungen der Herkunft, Identität, Zugehörigkeit und Beziehungen im Vorfeld einer Adoption erforderlich. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass tatsächlich bestehende familiäre Positionen und Systeme verändert und doppelt besetzt werden (z.B. Großmutter ist auch Mutter).

Diese Themen sind auch Inhalte der fachlichen Äußerung, die wir im Rahmen eines Adoptionsverfahrens für das Familiengericht erstellen.

Rechtsvorschriften

  • Der oder die Annehmende/n  muss/müssen erklären, dass er/sie das Kind adoptieren möchte/n. Die leiblichen Eltern müssen in die Adoption ihres Kindes einwilligen.
  • Ab dem 14. Lebensjahr ist auch die Einwilligung des zu adoptierenden Kindes in die Adoption erforderlich.
  • Alle Einwilligungserklärungen werden von einem Notar aufgesetzt, beurkundet und an das Familiengericht übersandt.
  • Das für den Wohnort des Kindes zuständige Familiengericht entscheidet über eine mögliche Adoption. Vor einer Entscheidung hört das Gericht die Beteiligten an. Eine weitere Grundlage für das Familiengericht ist die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle/des Jugendamtes, die das Familiengericht nach Eingang der notariellen Erklärungen einholt (§§ 189 und 194 FamFG).
Adresse
Frau Monika Darley
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 521
Fax: 05971 939 8 521
Zimmer: 229
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Ulrike Lompa
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 559
Fax: 05971 939 559
Zimmer: 227
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Wiebke Lampe
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 362
Fax: 05971 939 8 362
Zimmer: 233
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Merkblätter & Richtlinien
DSGVO Adoptionsvermittlung, 60 KB

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