Dienstleistungen von A - Z

Wir über uns

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Rheine ist seit dem 01.02.2018 für alle Bürger im Kreis Steinfurt Ansprechpartner.

Die Adoptionsvermittlungsstelle berät und informiert

  • Adoptionsbewerber
  • Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • Adoptiveltern, die ein Kind aufgenommen haben
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die adoptiert wurden
  • Fachkräfte aus Jugendämtern, Beratungsstellen etc.
  • Mütter und/oder Väter, die ihr Kind zur Adoption frei gegeben haben
  • Patchworkfamilien, die über die Adoption des Kindes ihres Partners/ihrer Partnerin nachdenken

Wir befinden uns im Austausch mit anderen Adoptionsvermittlungsstellen und mit den Familiengerichten.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit – der Zusammenarbeit mit Ihnen – steht das Kind. Es ist das Ziel, dem Kind die Chance zu geben, ein lebensbejahender und lebensfähiger Mensch zu werden. Grundlage für diese Entwicklung ist eine sichere, stabile und dauerhafte, auf das Wohl des Kindes ausgerichtete, Eltern-Kind-Beziehung.

Unser Team setzt sich aus Mitarbeitern zusammen, die über langjährige Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich verfügen. Wir treffen uns regelmäßig zu einem fachlichen Austausch in unserem Team. Auch bilden wir uns regelmäßig, unter anderem durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und das Studium von Fachliteratur fort.

Wir sichern Ihnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten (siehe Anhang Datenschutzerklärung) zu.

Für Informations- und Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Gespräche können auch anonym erfolgen.
Es ist uns wichtig, Sie mit Ihrem Anliegen ernst zu nehmen und vertrauensvoll mit Ihnen zusammen zu arbeiten.

Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit beruhen auf:

  • den Vorschriften der §§ 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
  • Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29.05.1993 (Adoptionsübereinmommensgesetz – Ausführungsgesetz = AdÜbAG)
  • Gesetz über die Wirkung der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (AdWirkG)
  • den Vorschriften der §§ 189 und 194 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • §§ 67 bis 85a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
  • §§ 51 bis 61 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch
Adresse
Frau Monika Darley
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 521
Fax: 05971 939 8 521
Zimmer: 229
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Lisa Laurenz
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 574
Fax: 05971 939 8 574
Zimmer: 227
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Ulrike Lompa
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 559
Fax: 05971 939 559
Zimmer: 227
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung


Frau Wiebke Lampe
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 362
Fax: 05971 939 8 362
Zimmer: 233
Besuchszeiten

Termine nach Vereinbarung




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