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Eichenprozessionsspinner
Ab Anfang Mai bis in den August hinein, ist erneut im gesamten Stadtgebiet mit einem Auftreten von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eichen im Stadtgebiet befallen sein wird.
Um Raupen oder Raupennester des Eichenprozessionsspinners an Bäumen in öffentlichen Bereichen der Stadt Rheine zu melden, nutzen Sie ab sofort bitte das neue Online-Meldeformular.
Die Brennhaare der Raupen, die ein Nesselgift enthalten, können für Menschen und Tieren erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Ein Kontakt mit den fast unsichtbaren Härchen löst Hautausschläge, Brennen und Juckreiz aus. Seltener kommt es auch zu schwereren Reaktionen wie Atemwegsreizungen, Bindehautentzündungen oder Fieber. Im Gebiet des Kreises Steinfurt sind allerdings in den letzten Jahren keine Fälle von schweren allergischen Reaktionen bekannt geworden.
Erste mit Raupen des Eichenprozessionsspinners befallene Eichen, wurden bereits Ende April in Rheine festgestellt. Geschulte Mitarbeiter des Fachbereiches Grün der Technischen Betriebe Rheine führen ab Anfang/Mitte Mai gezielte Kontrollen der Eichen auf öffentlichen Flächen und an städtischen Einrichtungen durch. Zunächst werden vorrangig in allen sensiblen öffentlichen Bereichen, wie Schulhöfen, Kinderspielplätzen, sowie stärker genutzten Aufenthaltsbereichen in Grünanlagen und an Straßen, die städtischen Eichenbestände überprüft und Raupen bzw. Raupennester des EPS sukzessive beseitigt. An sensiblen öffentlichen Plätzen oder Flächen, an denen befallene Eichen festgestellt wurden, werden zudem Warnhinweise angebracht und besonders gefährdete Bereiche, wie Kinderspielplätze oder stärker frequentierte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum, zeitweise auch gesperrt.
Wenn Sie einen Eichenprozessionsspinner-Befall auf einer öffentlichen Fläche der Stadt Rheine bemerken und vermuten, dass der Befall noch nicht bekannt ist, können Sie diesen über ein neu eingerichtetes Online-Meldeverfahren der zuständigen Stelle melden. Eine Meldepflicht besteht aber grundsätzlich nicht.
Unten finden Sie zudem eine digitale Karte, in der alle bereits gemeldeten bzw. bekannten Befallsorte im Stadtgebiet markiert sind. Das neue Online-Meldeverfahren und die Übersichtskarte wurden vom Kreis Steinfurt entwickelt und den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen und Tipps zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner, können Sie einem Informationsblatt entnehmen, das ebenfalls rechts auf dieser Seite zu finden ist. Neben allgemeinen Hinweisen zu Lebensweise und Verbreitung des Eichenprozessionsspinners sind darin auch Hinweise zu möglichen Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen und weitere Informationsquellen aufgeführt.
Die Stadt Rheine setzt für die fachgerechte und sichere Entfernung der Raupennester in öffentlichen Bereichen sowohl externe Fachbetriebe als auch ein dafür ausgestattetes Team der Technischen Betriebe der Stadt Rheine ein. Die Kontrolle der städtischen Baumbestände und die EPS- Bekämpfungsmaßnahmen, werden vom Fachbereich Grün der TBR koordiniert. Die Maßnahmen werden nach Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Fachbetrieben und eigenem Personal sukzessive erledigt. In der freien Landschaft und in Waldgebieten werden Beseitigungsmaßnahmen in der Regel nicht durchgeführt.
Da die entsprechend ausgerüsteten Fachbetriebe im Hauptbekämpfungszeitraum landesweit sehr stark nachgefragt sind, kann es teilweise zu mehrwöchigen Wartezeiten und längerfristigen Sperrungen von zum Beispiel Spielplätzen oder anderen besonders gefährdeten öffentlichen Anlagen kommen. Hierfür bittet die Stadt Rheine um Verständnis.
Für die Entfernung von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners auf privaten Grundstücken, ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Bekämpfungsmaßnahmen an privaten Bäumen, sind also ggf. vom Eigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen. Seitens der Stadt Rheine und der Technischen Betriebe Rheine werden keine Bekämpfungsmaßnahmen an privaten Bäumen durchgeführt oder veranlasst.
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