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Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)
Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.
Mit der eID-Karte kann die Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachgewiesen werden. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.
Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei elektronisch zu übermitteln (z. B. zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Aufgenfarbe.
Voraussetzungen
Das Mindestalter zur Beantragung des elektronischen Identitätsnachweises beträgt 16 Jahre.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis mit.
- Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37 Euro.
Rechtsvorschriften
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)
§§2 und 2a der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
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Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
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