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Landschaftspflegerische Begleitpläne
Wird durch ein Bauvorhaben ein Eingriff in die Natur und Landschaft unvermeidbar, ist dieser Eingriff auszugleichen oder zu ersetzen. Im landschaftspflegerischen Begleitplan sind erforderliche Maßnahmen durch Pläne und erläuternde Texte dargestellt. Der Ausgleich/Ersatz ist im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung umzusetzen. Grundsätzlich sind diese Eingriffe auf ein Minimum zu reduzieren.
Der landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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