Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Verbrennen von Schlagabraum

Regelungen zum Verbrennen von Schlagabraum.

In der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. März ist das Verbrennen von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Feldhecken, Kopf- und Obstbäumen sowie Ufergehölzen zugelassen. Diese müssen bei der Stadt Rheine angemeldet werden. 

Der vorgesehene Verbrennungstermin ist der Stadt Rheine unter Angabe des Ortes, des Zeitraums sowie der telefonischen Erreichbarkeit anzuzeigen. 

Des Weiteren sind die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Verbrennens von Schlagabraum genannten Auflagen einzuhalten.

Rechtsgrundlagen

 Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Rheine:

Verbrennung von Schlagabraum Verbrennung von Schlagabraum, 62 KB
Weiterführende Links

Datenschutzhinweise (Informationspflichten):

FB 3 - Verbrennen von Schlagabraum FB 3 - Verbrennen von Schlagabraum, 107 KB

Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 48
05971 939 8 318
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Zimmer 48
05971 939 8 324
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Schlagabraum
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren