Altes und neues Rathaus

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Gestattungsverträge

Neben der öffentlich-rechtlichen Straßenbenutzung (Sondernutzung) kennt das Gesetz auch die privatrechtliche sonstige Benutzung öffentlicher Straßen (einschließlich Gehwege und Fußgängerzonen), Wege und Plätze.

Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Rheine) und dem Straßenbenutzer vereinbart.

Zu den privatrechtlichen sonstigen Benutzungen zählen beispielsweise der Anbau von Balkonen, Treppen oder Vordächern sowie oberirdische und unterirdische Verlegungen von Kabeln, Leitungen, Kanälen, Fassadenwärmedämmung am Gehweg etc. 

Wird eine öffentliche Verkehrsfläche über den üblichen Gebrauch (Gemeingebrauch) hinaus genutzt, dieser Gemeingebrauch aber nicht beeinträchtigt wird, so bedarf es zum Zweck der privatrechtlichen sonstigen Benutzung einer vertraglichen Regelung mit der Stadt auf Grundlage des § 23 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Für das Recht, hierfür öffentlichen Straßenraum oder sonstige städtische öffentliche Flächen nutzen zu dürfen, ist es erforderlich, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Mit einer Gestattung erhält der/die Bauherr*in die Erlaubnis der Stadt Rheine als Grundstückseigentümerin, auf bzw. in einem städtischen Grundstück Über-/Unterbauungen (Leitungen, Kabel, Rückverankerungen, Vordächer, Balkone etc.) einzubauen, zu verlegen oder zu betreiben.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Abschluss eines Gestattungsvertrages erfolgt online. Sie finden diesen auf dieser Seite unter Online-Dienste/Formulare. 

Im Antrag ist das geplante Vorhaben detailliert zu beschreiben. Insbesondere ist die Angabe von exakten Maßen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgenden Anlagen beizufügen:

  • Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des geplanten Vorhabens
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen mit Bemaßung 

 - Kosten

Für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums der Stadt Rheine wird ein Gestattungsentgelt erhoben.

Rechtsvorschriften

§ 23 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Adresse
Frau Maren Lütkemeyer
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
Telefon: 05971 939 423
Fax: 05971 939 8 423
Zimmer: E.03
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Herr Nico Vaßholz
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 405
Fax: 05971 939 8 405
Zimmer: E.06
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Die 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr 




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