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Gewerberegisterauskunft
Nach § 14 Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Auskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit der entsprechenden Gewerbebetriebe.
- Kosten
Eine einfache Auskunft (ohne Angabe der Privatanschrift des Verantwortlichen) kostet 15,00 Euro, eine erweiterte Auskunft (mit Angabe) kostet 25,00 Euro.
Rechtsvorschriften
§ 14 Gewerbeordnung
Adresse
Frau Jana Nieweler
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 323
Fax: 05971 939 8323
E-Mail: jana.nieweler@rheine.de
Zimmer: 45
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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