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Sorgeregister: Anforderung von Auskünften

Alleinerziehende Mütter können unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Sorgeregister erhalten. Diese Auskünfte können auch online angefordert werden.

Hier gelangen Sie zum Online-FormulaR

Auskunft aus dem Sorgeregister (Online-Formular)

Hinweise

Das Sorgeregister wird am Geburtsort eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern geführt.

Die Auskunft aus dem Sorgeregister bzw. eine Bescheinigung erhält die Mutter, die nicht mit dem Vater dieses Kindes verheiratet ist, jedoch immer bei dem zuständigen Jugendamt ihres Wohnortes. Bei diesem zuständigen Jugendamt kann der Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister gestellt werden.

Die Auskunft/Bescheinigung bestätigt der Mutter, dass KEINE Eintragungen im Sorgeregister vorhanden sind über:

  • Beurkundung einer Sorgeerklärung gem. § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch
  • Übertragung der elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge auf beide Elternteile durch gerichtliche Entscheidung (Familiengericht)
  • Entzug der elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge bei der Mutter durch gerichtliche Entscheidung (Familiengericht)
  • Übertragung der elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge auf den Vater durch gerichtliche Entscheidung (Familiengericht)

Sobald Eintragungen im Sorgeregister vorhanden sind, können der Mutter in der Regel keine Bescheinigungen/Auskünfte aus dem Sorgeregister erteilt werden. Wurden der Mutter nur Teile der elterlichen Sorge entzogen oder nur Teile dem Vater übertragen, wird der Mutter eine Auskunft bzw. eine Bescheinigung aus dem Sorgeregister mit den entsprechenden Einschränkungen erteilt.

Der Vater kann als Nachweis seiner vollständigen oder in Teilen vorhandenen elterlichen Sorge die beglaubigte Abschrift der Beurkundung/Sorgeerklärung oder die gerichtliche Entscheidung bei Behörden, Schulen, etc. vorlegen.


Adresse
Funktion
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 402
05971 939 8 963
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 502
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben S-So, T
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 406
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Buchstaben A-C
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 404
05971 939 8 504
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Buchstaben D-F, V
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
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Buchstaben I-K, Ro-Rz, Z
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 165
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Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

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Buchstaben G+H
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 149
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Buchstaben L-N, P, Sp-Sz
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Bahnhofstr. 1
48431 Rheine
Zimmer 405
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Buchstaben O, Q, Ra-Rz, W, X, Y
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 505
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Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Negativbescheinigung, Alleinsorge, Alleinerziehende, alleiniges Sorgerecht
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