Dienstleistungen von A - Z
Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Fragestellung. Immer erforderlich sind ein amtliches Antragsformular sowie ein Lageplan, aus dem das geplante Bauvorhaben ersichtlich wird.
- Kosten
Die Gebühren für die Erteilung eines Bauvorbescheides werden nach den Vorschriften des Gebührengesetzes NRW in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW festgesetzt. Ein Teil dieser Gebühr wird auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet.
Rechtsvorschriften
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
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